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Der Abgasskandal - Alle Infos

Auch im Jahr 2024 gibt es neue Entwicklungen im Abgasskandal. Welche Ansprüche betroffene Fahrzeughalter durchsetzen können, erfahren Sie hier.
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Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch:

Auch 2024 kein Ende im Abgasskandal in Sicht

Der Abgasskandal hat die Automobilbranche seit Jahren im Griff und teilt sich auf in den Benziner- und den wesentlich umfangreicheren Dieselskandal. Weltweit wurden Millionen Dieselfahrzeuge gezielt manipuliert, um auf Prüfständen niedrigere Schadstoffwerte vorzutäuschen, während die Grenzwerte für Stickoxide im tatsächlichen Fahrbetrieb massiv überschritten wurden. Diese Täuschung hat schwerwiegende Folgen für die betroffenen Fahrzeughalter, darunter Wertverluste, verpflichtende Rückrufe und sogar die Stilllegungen ganzer Modellreihen.

Die rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals dauert bis heute an und bringt immer wieder neue Details ans Licht. Im Laufe der Jahre haben sich Gerichte weltweit mit den Folgen des Skandals auseinandergesetzt und sich verbraucherfreundlich positioniert – unter anderem auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der deutsche Bundesgerichtshof (BGH).

Betroffene Verbraucher haben demnach gute Chancen, eine rechtmäßige Entschädigung im Abgasskandal durchzusetzen – was die Erfahrung zehntausender Mandanten unserer Kanzlei aus den vergangenen Jahren bestätigt.

Ist auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen? Machen Sie jetzt unseren kostenlosen Online-Check und finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Entschädigung Ihnen zusteht!

FÜHRENDER ABGASSKANDAL ANWALT

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Wir haben bereits mehr als 65.000 Mandanten in der Sache vertreten und das erste erfolgreiche Abgasskandal-Urteil am Bundesgerichtshof erstritten.

HOHER SCHADENSERSATZ MÖGLICH

Bei Rückgabe Ihres Fahrzeuges erhalten Sie, je nach gefahrenen Kilometern, einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises. Unter Umständen können Sie Ihr Fahrzeug alternativ auch behalten und ca. 15 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen.

AUCH OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG RISIKOFREI KLAGEN

Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Kein Problem. Eine Rechtsdurchsetzung ist auch ohne Versicherung risikofrei möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen das volle Verfahrensrisiko für Sie.

HOHE ERFOLGSCHANCEN

Wir haben in unseren Verfahren eine Erfolgsquote von 99% erreicht. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung.

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Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
5/5
“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
5/5
“Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen. Ich habe mich als Mandant nie alleine gelassen gefühlt und es wurde sich stets um mich bemüht. Alles in allem war meine Erfahrung sehr positiv mit dieser Kanzlei.”
Andre Hofmann
5/5
“Super diskrete unkomplizierte Abwicklung der Klage. Gern wieder!”
Marlen
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Klaus M.
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“Haben das Mandat professionell und zu meiner größten Zufriedenheit erledigt!”
Uschi Hirschbichler
5/5
“Gute Kommunikation, man wusste immer was der Sachstand war und was die nächsten Schritte sind. Ohne sie hätten wir nichts bekommen. Durch ihre Hilfe haben wir eine Entschädigung erhalten.”
Friedrich Glück
5/5
“Besonders hervorzuheben sind für mich die problemfreie und komfortable Abwicklung sowie die sehr gute Kommunikation zu den Hintergründen und dem Verfahrensstand. Sehr empfehlenswert.”
der Arbeiter
5/5
“Die Erfassung der Daten, die weitere Kommunikation und Abwicklung war einwandfrei und klar strukturiert. Ohne juristische Kenntnisse wäre es für mich bestimmt schwer gewesen, eine Entschädigung zu erhalten. Ich freue mich sehr, dass alles so gut geklappt hat und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!”
Anonym
5/5
“Klare sachliche Sprache, gute lfd. Information und zügige Bearbeitung.”
Inhaltsverzeichnis

Bin ich vom Abgasskandal betroffen?

Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Check können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Gleichzeitig sehen Sie, wie hoch Ihre mögliche Entschädigung ausfällt. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche, unsere Rechtsexperten beraten Sie gern kostenlos zu Ihrem Fall.

Juni 2023: BGH senkt Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Abgasskandal

Die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich am 26.06.2023 erneut mit dem Abgasskandal beschäftigt und dabei die Hürden für eine Entschädigung betroffener Autobesitzer deutlich gesenkt. Die Chancen auf Schadensersatz stehen somit besser denn je.

Bereits im März 2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern eine illegale Abschalteinrichtung in ihrem Diesel-Fahrzeug verbaut wurde. Dabei spiele es keine Rolle, ob diese Schädigung vom Autobauer vorsätzlich oder auf fahrlässige Weise erfolgte.

Infolgedessen passte auch der BGH seine Rechtsauffassung im Abgasskandal an. Während die Richter zuvor eine sittenwidrige Täuschung für eine erfolgreiche Schadensersatzklage voraussetzten, entschieden sie mit ihrem Urteil vom Juni 2023, dass Rechtsansprüche bereits beim bloßen Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung durchgesetzt werden können.

Betroffene Fahrzeughalter müssen somit nur noch nachweisen, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Das ist beispielsweise mittels eines Rückrufbescheids durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder durch ein Sachverständigengutachten möglich.

Auf diese Weise können Fahrzeughalter vergleichsweise einfach eine Entschädigung in Höhe von 5- bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen und das Fahrzeug dabei behalten. Wer beispielsweise 50.000 Euro für seinen manipulierten Diesel bezahlt hatte, kann bis zu 7.500 Euro Schadensersatz geltend machen und sein Fahrzeug einfach weiterfahren – und das völlig ohne Kostenrisiko.

Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal

Fahrzeugbesitzer, deren Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, können sich sicher sein, dass ihre Fahrzeuge die von der EU festgelegten Schadstoffgrenzen deutlich überschreiten. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeughalter zum Teil mit hohen Wertverlusten, mit Fahrverboten in Innenstädten oder sogar mit einer Stilllegung ihrer Autos rechnen müssen.

Im Zuge des Abgasskandals stehen betroffenen Autofahrern verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung, um für erlittene Schäden entschädigt zu werden:

Rückabwicklung des Kaufvertrags:
Betroffene Fahrzeughalter können ihr manipuliertes Auto an den Hersteller zurückgeben und erhalten im Gegenzug eine Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese berechnet sich auf Basis der bereits gefahrenen Kilometer.
Fahrzeug behalten und Entschädigung erhalten:
Auch Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht zurückgeben möchten, können Schadensersatz geltend machen. Im Rahmen des sogenannten Differenzschadensersatzes haben sie die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe von 5 bis 15 Prozent geltend zu machen.
Umtausch des Fahrzeugs:
Halter illegal manipulierter Fahrzeuge haben unter Umständen Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug ohne Mängel. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Fahrzeugkauf vor nicht länger als zwei Jahren erfolgte.

Welche Kosten sind mit einer Klage im Abgasskandal verbunden?

Mit uns können Verbraucher ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal ohne Kostenrisiko durchsetzen. Wer rechtsschutzversichert ist, kann sich an seine Versicherung wenden. Diese übernehmen die Verfahrenskosten in der Regel. Lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung muss vom Kläger getragen werden.

Doch auch ohne Rechtsschutz können Ansprüche im Abgasskandal risikofrei durchgesetzt werden. Ermöglicht wird das durch unsere Kooperation mit sogenannten Prozesskostenfinanzierern. Diese übernehmen sämtliche anfallenden Verfahrenskosten und erhalten nur im Erfolgsfall eine vorab festgelegte Provision. So können Verbraucher ohne finanzielles Risiko für ihre Rechte eintreten.

Gern prüfen wir Ihre Ansprüche für Sie und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sie entscheiden im Nachgang, ob Sie Ihre Ansprüche mit uns geltend machen möchten.

Unsere Mandanten machen es vor

28.257 €
Entschädigung

Bundesgerichtshof Karlsruhe

Für unseren Mandanten und seinen illegal manipulierten VW Sharan haben wir eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 28.257,74 Euro erwirkt. Er hat das Fahrzeug im Jahr 2014 für gerade einmal rund 3.000 Euro mehr als Gebrauchtwagen mit einem Tachostand von 20.000 Kilometern gekauft und damit bis zum Zeitpunkt der Verhandlung 52.229 Kilometer zurückgelegt. Ein vergleichbares, nicht manipuliertes Auto wäre auf dem Gebrauchtwagenmarkt lediglich rund 12.700 Euro Wert gewesen.

31.121 €
Entschädigung

Landgericht Heilbronn

Unsere Mandantin hat für ihren manipulierten Audi Q5 eine Entschädigung in Höhe von 31.121,87 Euro erhalten. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2016 zu einem Kaufpreis von 45.250 Euro erworben und hatte bis zum Tag der Verhandlung bereits 121.573 Kilometer zurückgelegt. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug gerade einmal rund 22.000 Euro einbringen.

Ihre Entschädigung
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Entschädigung

Ihre Entschädigung

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich jetzt beraten, wie auch Sie Ihre maximale Entschädigung im Abgasskandal erhalten können. Unser Service-Team informiert Sie dazu kostenlos und unverbindlich.

Weitere Erfolge im Abgasskandal

audi/A6 Avant
Kaufjahr
2012
Km-Stand
79.415km
Verkaufswert:
15.000€
Entschädigung:
26.614€
Vorteil der Klage:
+11.614€
LG Freiburg | 8 O 113/21
audi/TT Roadster
Kaufjahr
2011
Km-Stand
85.361km
Verkaufswert:
12.500€
Entschädigung:
28.714€
Vorteil der Klage:
+16.214€
LG Frankfurt a.M. | 2-12 O 187/21
vw/Tiguan
Kaufjahr
2012
Km-Stand
79.349km
Verkaufswert:
15.000€
Entschädigung:
23.528€
Vorteil der Klage:
+8.528€
LG Heilbronn | 3 O 180/20
vw/Tiguan
Kaufjahr
2014
Km-Stand
85.555km
Verkaufswert:
12.700€
Entschädigung:
27.059€
Vorteil der Klage:
+14.359€
LG Berlin | 63 O 111/20
porsche/Macan S
Kaufjahr
2013
Km-Stand
74.392km
Verkaufswert:
36.800€
Entschädigung:
50.771€
Vorteil der Klage:
+13.971€
LG Ravensburg | 2 O 160/21

Aktuelle Entwicklungen im Abgasskandal 2.0

Knapp acht Jahre nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulation geht der Abgasskandal in die nächste Runde. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht läutet im Februar 2023 den Abgasskandal 2.0 ein.

Im Prozess hatte die DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geklagt, da die Behörde mehrere Diesel-Modelle trotz verbauter Abschalteinrichtung genehmigt hatte. Es ging dabei um das Thermofenster, das VW in seinem Software-Update verwendet haben soll. Bei einem Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen bei bestimmten Temperaturen reduziert oder sogar komplett herunterfährt.

Das VW-Update sollte eigentlich dazu dienen, die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen mit dem nachweislich manipulierten Motor EA189 zu normalisiert. Stattdessen wurde die alte Manipulationssoftware einfach durch eine andere Abschalteinrichtung ausgetauscht. Obwohl also auch das Update eine illegale Abschalteinrichtung verwendete, wurde es vom KBA genehmigt.

Dagegen ging die DUH juristisch vor – mit Erfolg. Die Schleswiger Richter erklärten das VW Software-Update für illegal und verpflichtete das KBA, die erteilten Genehmigungen zu widerrufen.

Es handelte sich hierbei um eine von vielen DUH-Klagen im Abgasskandal. Es laufen derweil weitere ähnliche Verfahren gegen Hersteller wie Mercedes, Opel und Audi. Ein Ende des Abgasskandals ist somit noch nicht in Sicht.

So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht

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Verjährung im Abgasskandal

Grundsätzlich gilt ein Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, an dem der eingetretene Schaden bekannt wurde. Innerhalb dieser Zeit können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Nach eingetretener Verjährung ist dies nicht länger möglich.

Die einzelnen Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Hersteller und Fahrzeugmodell. Einige Diesel-Fahrzeuge wurden beispielsweise bereits 2018 zurückgerufen. Hier ist die gesetzliche Verjährung bereits Anfang 2022 eingetreten. Wer hingegen im Jahr 2021 ein Rückrufschreiben erhalten hat, hat noch bis zum 31.12.2024 Zeit, seine Rechtsansprüche geltend zu machen.

Im Februar 2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem verbraucherfreundlichen Urteil zudem, dass bei Neuwagenkäufern eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt (§852 BGB). Also auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfristkönnen sogenannte Restschadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es gilt zu beachten, dass die Verjährungsfrist hierbei taggenau zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs beträgt. Wer sein Fahrzeug also am 01.02.2015 erworben hat, hat bis zum 01.02.2025 Zeit, Schadensersatz durchzusetzen.

Gern prüfen wir für Sie kostenlos, ob eine Verjährung in Ihrem Fall bereits eingetreten ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen ihm Abgasskandal zustehen.

Ihr Anwalt im Abgasskandal

Erfahren Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, und setzen Sie sich gegen den Diesel-Betrug zur Wehr. Mit Goldenstein Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen und starken Partner an Ihrer Seite.

In den vergangenen Jahren haben wir bereits Zehntausenden Mandanten zu hohen Entschädigungen im Abgasskandal verholfen. Außerdem sind unsere Anwälte für das erste BGH-Diesel-Urteil verantwortlich und haben damit maßgeblich zur juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals beigetragen. Mit einem Team von mehr als 90 Experten und über 30 Jahren Erfahrung gehören wir zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands.

Sie möchten Ihre eigenen Ansprüche im Abgasskandal geltend machen? Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Online-Formular aus und berechnen Sie sofort Ihre mögliche Entschädigung. Im Anschluss prüfen wir Ihre Daten für Sie unverbindlich und kostenlos und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Optionen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Rechtsansprüche mit uns risikofrei durchsetzen möchten.

Vertretene
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65000 +
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Fragen und Antworten zum Abgasskandal

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