| Thema : Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.05.2011 am Beispiel Polen
Die Veranstaltung findet am 07. März 2011 um 18.00 Uhr in den Räumen der BIAW GmbH, Otto-Erich-Str. 11/13 in 14482 Potsdam (Babelsberg) statt und wird gemeinsam mit der Unternehmensberatung Gerhardt Engel durchgeführt.
Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Was sich dadurch ändert: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben zu dürfen wie die Angehörigen dieser Staaten.
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