Die KfW Mittelstandsbank
fördert Unternehmen in Krisenzeiten mit bis zu 6000 Euro
Goldenstein & Partner berät Sie!
17.06.2010
Gefördert werden alle Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, juristischen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation.
Die Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben und die KMU-Kriterien (kleine und mittelständische Unternehmen) der EU erfüllen.
Dabei sollen insbesondere Unternehmen gefördert werden, welche professionelle Hilfe von Unternehmensberatern und spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern in Anspruch nehmen.
Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose in einer wirtschaftlichen schwierigen Situation befinden, können Zuschüsse zu den Beraterkosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereicht der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8000 Euro.
Das heisst bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8000 Euro muss das Unternehmen nur 2000 Euro selber zahlen. Der restliche Betrag wird von der KfW-Bankengruppe übernommen.
Bei weiteren Fragen zu den KfW-Förderprogrammen wenden Sie sich bitte an unseren
Dezernatsleiter für „Fördergelder und Subventionen“ Herrn Dipl.-Kfm. Arthur Nadolski,
Goldenstein & Partner in Potsdam.