Erneuerbare Energien------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Rechtsberatung zu diesen Themen wird von den folgenden Kanzleimitarbeitern durchgeführt:Rechtsanwalt Claus J. Goldenstein
Im Bereich Erneuerbarer Energien unterstützen wir vornehmlich Anlagenbetreiber in allen rechtlich relevanten Fragen beginnend von der Planung über die Errichtung bis hin zum Betrieb. Bereits bei der Planung können sich neben genehmigungs- und naturschutzfachlichen Problemen vergütungsrechtliche Fragen stellen. Diese gilt es zu lösen. Durch die EEG-Novelle 2009 steht neben einer Vielzahl von Einzelfragen aus den Bereichen Anlagengestaltung, Netzanschluss/-ausbau, Verjährung, Erzeugungsmanagement und Entschädigung die zunehmend relevante Eigenvermarktung auf dem Prüfstand. Über die projektbezogene Beratung von Anlagenbetreibern hinaus engagieren wir uns im Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) in diversen Arbeitskreisen um die Entwicklung aktiv mitgestalten zu können. Wir wissen aber auch um die Verzahnungen und Synergieeffekte des Energiebereichs, diese gibt es insbesondere mit dem Arbeitsfeld Bauen und Infrastruktur sowie dem Vergaberecht. Bauplanungsrechtliche Fragen sind häufig bei der Realisierung von Energieprojekten von Belang. Zudem kommt bei größeren Anlagen regelmäßig das private Baurecht zur Anwendung. Durch die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Dezernate kann die Kanzlei Goldenstein & Partner gewährleisten, dass alle relevanten Arbeitsfelder kompetent abgedeckt werden. |







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