LebensmittelrechtDas Lebensmittelrecht ist die Schnittmenge zwischen dem Verbraucherschutz, der Gefahrenabwehr und dem Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln. Hierzu gehören u. a. Lebensmittelhygiene, die Zusammensetzung von Lebensmitteln ebenso wie die Kennzeichnung und Vermarktung von Lebensmitteln. Die Kanzlei Goldenstein & Partner berät und vertritt Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft in allen Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln. Genaue Rechts- und Branchenkenntnisse sowie die interdisziplinäre Tätigkeit unserer Kanzlei garantieren eine effektive und kostengünstige Rechtsberatung und Prozessvertretung.
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