Medizinrecht
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Die Rechtsberatung zu diesen Themen
wird von den folgenden Kanzleimitarbeitern durchgeführt:
Rechtsanwalt Radoslaw Niecko
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Bei dem Begriff „Medizinrecht“ handelt es sich um einen weiten Bereich, unter dem das klassische Arzthaftungsrecht, das Kranken- und Versicherungsrecht sowie das Vergaberecht im Gesundheitswesen verstanden wird. Aufgrund dessen greifen im Gesamtsystem des Gesundheitswesens verschiedene Rechtsgebiete ineinander. Dies führt häufig dazu, dass die Rechtsprobleme immer komplexer werden, so dass sie nur unter Erarbeitung wirtschaftlich und medizinrechtlich abgestimmter Konzepte ausgearbeitet werden können.
Das vorliegende Tätigkeitsfeld soll nicht nur geschädigten Patienten auf dem Weg zu ihrem Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld helfen, sondern auch Ärzte vor vermeintlichen Ansprüchen der Patienten schützen.
Darüber hinaus sind wir im Kranken-, Versicherungs- sowie dem Vergaberecht im Gesundheitswesen tätig.
Nach der neuen Systematik des Sozialgesetzbuch V wird das kollektivvertragliche System nach und nach durch ein selektivvertragliches System ergänzt, wobei den Krankenkassen gestattet wird, Einzelverträge über vertragsärztliche Leistungserbringung und Kooperationen abzuschließen.
Dabei nimmt auch in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenkassen über die Einstandspflicht und den Leistungsumfang immer mehr ab. Angesichts dessen ist eine rechtliche und kritische Auseinandersetzung anhand einer Überprüfung der Leistungspflicht aus Sicht des Krankenversicherers von immer größer werdender Bedeutung. Dahingehend vertreten und beraten wir sowohl Ärzte als auch Patienten, Krankenversicherungsunternehmen sowie auch Krankenversicherungsnehmer bei allen sich daraus ergebenden Problemstellungen.