Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Die Rechtsberatung zu diesen Themen
wird von den folgenden Kanzleimitarbeitern durchgeführt:
Rechtsanwalt Claus J. Goldenstein (Dezernatsleiter)
Rechtsanwalt Radoslaw Niecko
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Als ausschließlich wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei gehört zum Aufgabenfeld der Berufsträger auch die interdisziplinäre Tätigkeit im Hinblick auf die Insolvenzberatung. Die Folgen einer Insolvenz sind für alle Betroffenen gravierend, denn von dieser sind nicht nur die Arbeitnehmer, sondern ebenfalls die betroffenen Geschäftspartner und die Geschäftsführung betroffen. Deshalb vertreten wir in Rechtsstreitigkeiten mit Insolvenz- und Sanierungsbezug sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Aufgrund der wirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Verflechtung, welche durch das Haus Goldenstein abgedeckt werden, ist Krisenberatung für Unternehmen, welche überlebenswichtig zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ist, von dem Know How der Kanzlei vollständig abgedeckt.
Die Reorganisation und Sanierung krisenbefallener Unternehmensträger gehört zu den zentralen Aufgaben der wirtschaftsrechtlichen Praxis der Gegenwart.
Durch die langjährige Tätigkeit unserer Partner als Sanierer zahlreicher Großbetriebe in den neuen Bundesländern sind wir mit den strukturellen Problemen einer Krisenbewältigung vertraut.
Daher bieten wir in unserem Leistungsangebot:
- die Beratung vor Insolvenzantragstellung,
- Prüfung von Haftungstatbeständen,
- die Gestaltung von Sanierungslösungen sowie natürlich
- die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen.
Deshalb kann unsere Beratung alle Maßnahmen umfassen, die das Unternehmen wieder in „ruhiges Fahrwasser“ bringen insbesondere auch diese, welche Ihre Gläubigerstellung im Hinblick auf den Insolvenzschuldner verbessern.