Unternehmensnachfolge
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Die Rechtsberatung zu diesen Themen
wird von den folgenden Kanzleimitarbeitern durchgeführt:
Rechtsanwalt Wolfgang Matzke (Dezernatsleiter)
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Die Kanzlei Goldenstein & Partner bietet qualifizierte Beratung für Jungunternehmen und für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden sowie bei der Unternehmensnachfolge.
Wir bieten qualifizierte Beratung bei der Planung und der Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Eine geordnete Nachfolge ist einer einfachen und ggf. überstürzten Übertragung allemal überlegen, weil nur so alle Aspekte berücksichtigt werden. Aus Erfahrung wissen wir: Unternehmensnachfolge ist Vertrauenssache. Es sind daher zunächst die Interessen des Nachfolgers und des übergebenden Unternehmers zu ermitteln, zu bewerten und auszugleichen.
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge stellen sich daher vielfältige juristische und steuerliche Fragen, die wir in einer Gesamtschau aus einer Hand beantworten. Wir finden für Sie zunächst die maßgeschneiderte Variante der Nachfolge. Mit den verschiedenen Formen der Nachfolge, etwa Nachfolge innerhalb der Familie, Management Buy-Out(MBO), Management Buy-In(MBI), Verpachtung, Stiftung und schrittweise Übertragung sind wir vertraut.
Bei der erforderlichen Unternehmensbewertung und den steuerlichen Folgen der maßgeschneiderten Variante setzen wir auf den umfassenden Erfahrungsschatz unserer Steuerabteilung. Wir haben gute Kontakte zu Kreditinstituten und begleiten den Nachfolger bei der Finanzierung und der Erschließung von Fördermöglichkeiten.
Unsere Rechtsanwälte verfügen als ausgewiesene Experten im Bereich Gesellschaftsrecht über besonderes Know-How bei der Umsetzung der gefundenen Variante. Sie erstellen zuverlässig die erforderlichen Verträge und runden die Nachfolgeplanung ggf. durch erbrechtliche Überlegungen ab.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge werden die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für Übergeber und Nachfolger gefördert. Die Beratungsleistungen werden für den Übergeber bis zu einer Höhe von 8.250 € zu 80 %, für den Nachfolger bis zu einer Höhe von 5.250 € zu 100 % aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. Der Übergeber muss lediglich 20 %, also maximal 1.650 €, der Nachfolger gar keine Kosten übernehmen.