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Abfindung bei Kündigung: Ihre Rechte und Chancen

Erfahren Sie, wann Ihnen nach einer Kündigung eine Abfindung zusteht – und wie Sie jetzt schnell und rechtssicher reagieren sollten.
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Abfindung nach Kündigung: Das sollten Sie wissen

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber trifft viele Arbeitnehmer überraschend. Oft stellt sich schnell die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Und wenn ja – in welcher Höhe?

Wir erklären, wann Ihnen eine Abfindung zustehen kann, welche Rolle die Art der Kündigung spielt und was Sie jetzt tun sollten.

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Inhaltsverzeichnis

Anspruch auf Abfindung: Wann besteht er?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch erhalten viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine Zahlung – etwa durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Regelung im Sozialplan oder eine Einigung im Kündigungsschutzprozess.

Typische Fälle, in denen eine Abfindung gezahlt wird:

  • Kündigungsschutzklage: Viele Arbeitgeber bieten eine Abfindung an, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.

  • Betriebsbedingte Kündigung: Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz kann eine Abfindung direkt im Kündigungsschreiben angeboten werden.

  • Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich freiwillig auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Welche Rolle spielt die Art der Kündigung?

Die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung hängen auch davon ab, auf welcher Grundlage die Kündigung erfolgt ist:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Hier wird häufig eine Abfindung gezahlt, insbesondere bei Sozialplänen oder bei einem gerichtlichen Vergleich.

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist es schwieriger, eine Abfindung zu erzielen. Dennoch kann es bei rechtlichen Unsicherheiten zu Verhandlungen kommen.

  • Personenbedingte Kündigung: Etwa bei krankheitsbedingter Kündigung kann eine Abfindung möglich sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber formale Fehler gemacht hat.

  • Fristlose Kündigung: Bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Abfindung eher selten. Dennoch können Verhandlungen Erfolg haben, insbesondere wenn die Wirksamkeit der Kündigung zweifelhaft ist

Wie hoch ist die Abfindung und was sollte ich nach Kündigung tun?

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Die Höhe der Abfindung wird in der Regel individuell ausgehandelt. Eine gängige Faustformel lautet:

Abfindung = 0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre

Je nach Verhandlungssituation oder Erfolgsaussichten vor Gericht können aber auch deutlich höhere Summen erreicht werden.

Tipp: Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine deutlich bessere Abfindung.

Was sollten Sie nach der Kündigung tun?

Nach einer Kündigung sollten Sie schnell handeln:

  1. Fristen beachten: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach gilt die Kündigung als wirksam.

  2. Abfindung prüfen: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Chancen optimal zu nutzen.

  3. Aufhebungsvertrag genau prüfen: Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen ohne rechtliche Beratung – das kann finanzielle Nachteile beim Arbeitslosengeld oder bei der Abfindung bedeuten.

Ihre Chancen auf eine Abfindung verbessern

Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition verbessern können:

  • Langer Kündigungsschutz (z.B. in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern)

  • Fehlerhafte Kündigung (z.B. Formfehler, fehlende Anhörung)

  • Soziale Gesichtspunkte (z.B. Alter, Unterhaltspflichten, Behinderung)

  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

Unsere erfahrenen Fachanwälte bei Goldenstein Rechtsanwälte setzen sich konsequent für Ihre Rechte ein.

Fazit: Mit der richtigen Strategie zur fairen Abfindung

Eine Kündigung muss nicht zwangsläufig zu finanziellen Nachteilen führen. Mit der richtigen Strategie und anwaltlicher Unterstützung können Sie oft eine attraktive Abfindung oder sogar eine Weiterbeschäftigung erreichen.

 

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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Was muss ich unternehmen, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Was ist eine Abfindung?
Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?
Ist die Abfindung steuerpflichtig?
Was gehört zum Bruttomonatsgehalt, das in die Berechnung einfließt?
Gibt es eine Frist für die Annahme eines Abfindungsangebots?
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