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Abfindung versteuern


Abfindung versteuern in Deutschland – Alles, was Sie wissen müssen
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, stellt sich für viele Betroffene die Frage: „Wie viel bleibt mir nach Steuern eigentlich übrig?“
Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach, denn Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer – aber es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen detailliert, wie Abfindungen in Deutschland versteuert werden, welche Sonderregelungen es gibt und wie Sie Ihre Auszahlung optimieren können.
Mit unseren Abfindungsrechner bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation an. So wissen Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten Sie haben.
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Was ist eine Abfindung überhaupt?
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer leistet. Solche Zahlungen sind nicht gesetzlich garantiert, sondern basieren meist auf freiwilligen Vereinbarungen oder individuellen Regelungen im Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz bei betriebsbedingten Kündigungen – besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung.
Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell kompensieren. Doch obwohl Abfindungen häufig als großzügige Einmalzahlungen erscheinen, bleibt nach Abzug der Steuern oft weniger übrig als gedacht. Eine fundierte steuerliche Planung ist daher essenziell.
Muss ich meine Abfindung versteuern?
Abfindungen zählen in Deutschland zu den sogenannten „außerordentlichen Einkünften“ gemäß § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) und unterliegen daher der Einkommensteuerpflicht.
Das bedeutet, dass auf die Auszahlung Lohnsteuer erhoben wird – zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag sowie, sofern zutreffend, Kirchensteuer an. Von Vorteil ist, dass Abfindungen im Gegensatz zu regulärem Arbeitslohn in der Regel nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Es müssen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Was viele Betroffene jedoch nicht bedenken: Da die Abfindung meist zusätzlich zum regulären Jahreseinkommen gezahlt wird, kann sie den persönlichen Steuersatz deutlich erhöhen. Dies kann zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führen – insbesondere bei hohen Abfindungssummen. Um diese steuerlichen Nachteile auszugleichen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Fünftelregelung eingeführt.
Die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung ist ein Berechnungsverfahren, das hohe Einmalzahlungen wie Abfindungen steuerlich abmildern soll. Sie basiert auf dem Prinzip, dass die Steuer auf die Abfindung so berechnet wird, als würde diese auf fünf Jahre verteilt. Dies reduziert den Effekt des progressiven Einkommensteuertarifs und kann zu erheblichen Steuervorteilen führen.
Vereinfacht dargestellt funktioniert die Fünftelregelung folgendermaßen:
- Die Abfindungssumme wird rechnerisch durch fünf geteilt, und ein Fünftel wird zum übrigen Jahreseinkommen hinzugerechnet.
- Anschließend wird die Steuerlast auf dieses erhöhte Einkommen ermittelt und mit der Steuer ohne Abfindung verglichen.
- Die Differenz multipliziert das Finanzamt mit fünf – das ergibt die endgültige Steuer auf die gesamte Abfindung.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist jedoch, dass die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird und es zu einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften kommt, das heißt, dass das Einkommen in diesem Jahr aufgrund der Abfindung außergewöhnlich hoch ist.
Gesetzesänderung ab 2025: Neue Verantwortung für Arbeitnehmer
Bis Ende 2024 können Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens anwenden. Ab dem Jahr 2025 ändert sich dies grundlegend: Die Anwendung der Fünftelregelung liegt dann ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers.
Die Folge: Der Arbeitgeber führt zunächst die volle Lohnsteuer auf die gesamte Abfindung ab, ohne die Fünftelregelung zu berücksichtigen. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die steuerliche Vergünstigung beantragt werden.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ab 2025 mit einer höheren Steuerlast auf ihrer Lohnabrechnung rechnen müssen, bis das Finanzamt eine mögliche Erstattung im Folgejahr vornimmt. Daher wird es umso wichtiger, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls Rücklagen zu bilden.
Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge – Einflussfaktoren auf die Nettoabfindung
Wie viel von Ihrer Bruttoabfindung am Ende auf Ihrem Konto ankommt, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Besonders entscheidend ist Ihre Steuerklasse:
- Verheiratete Personen in Steuerklasse III zahlen in der Regel deutlich weniger Lohnsteuer als Alleinstehende in Steuerklasse I.
- Auch die Kirchensteuerpflicht wirkt sich auf die Höhe der Abzüge aus. Wer rechtzeitig vor Auszahlung der Abfindung aus der Kirche austritt, kann dadurch bis zu 9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer einsparen – vorausgesetzt, der Austritt ist formell korrekt und rechtzeitig erfolgt.
- Ein weiterer wichtiger Punkt sind Kinderfreibeträge. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast auf die Abfindung ebenfalls mindern. Arbeitnehmer sollten daher sicherstellen, dass die korrekte Anzahl an Kinderfreibeträgen beim Finanzamt hinterlegt ist.
Brutto vs. Netto: Konkrete Auswirkungen
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, die Bruttoabfindung mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag zu verwechseln. Je nach Steuerklasse, Höhe der Abfindung und Anwendung der Fünftelregelung können mehrere Tausend Euro Unterschied entstehen. Eine Abfindung von 60.000 € etwa kann – je nach Konstellation – zu einer Nettoauszahlung zwischen 38.000 € und 47.000 € führen. Besonders bei höheren Beträgen lohnt es sich, mit einem Online-Abfindungsrechner verschiedene Szenarien zu simulieren und steuerlich zu planen.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung
Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast durch gezielte Planung zu reduzieren. Ein besonders effektiver Hebel ist die Wahl des richtigen Auszahlungszeitpunkts. Wird die Abfindung in ein Jahr verschoben, in dem Sie kein oder nur ein geringes weiteres Einkommen erzielen (z. B. nach Jobverlust ohne direkte Anschlussbeschäftigung), wirkt sich dies positiv auf den Steuersatz aus. Auch die Einzahlung eines Teils der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge kann steuerlich vorteilhaft sein, sofern entsprechende Regelungen bestehen.
Nicht zu vergessen sind auch sogenannte Werbungskosten, also Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen. Dazu zählen Anwaltskosten bei Verhandlungen oder Klagen, Bewerbungskosten oder Kosten für berufliche Weiterbildungen. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden und senken die Bemessungsgrundlage.
Abfindung berechnen – mit unserem Online-Rechner schnell zur Netto-Auszahlung
Um möglichst genau abschätzen zu können, wie viel von der Bruttoabfindung nach Steuern tatsächlich übrig bleibt, empfehlen wir die Nutzung unseres Abfindungsrechners direkt auf dieser Website. Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine präzise Berechnung Ihrer voraussichtlichen Nettoauszahlung.
Fazit: Mit Planung zur maximalen Auszahlung
Die Besteuerung von Abfindungen ist ein komplexes, aber beherrschbares Thema. Wer seine Situation kennt, rechtzeitig plant und die steuerlichen Stellschrauben nutzt, kann einen erheblichen Teil der Abfindung retten. Die Fünftelregelung bleibt dabei auch nach der Umstellung ab 2025 ein zentrales Instrument. Der Unterschied liegt künftig jedoch darin, dass Arbeitnehmer selbst aktiv werden und sich intensiv mit ihrer Steuererklärung befassen müssen. Eine gute Vorbereitung, der Einsatz von Rechentools und gegebenenfalls die Beratung durch einen Steuerexperten zahlen sich in jedem Fall aus – buchstäblich.