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Abfindungsrechner: Ermitteln Sie Ihre mögliche Abfindung!

Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt eine erhebliche Herausforderung dar, sowohl emotional als auch finanziell. Die Abfindung des Arbeitgebers kann als Entschädigung dienen – allerdings besteht in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch können mit der Unterstützung erfahrener Arbeitsrechtsexperten oft Abfindungen erzielt werden.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung erhalten. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Chancen zu maximieren und eine faire Abfindung für Sie zu verhandeln.

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit unseren Abfindungsrechner bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation an. So wissen Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten Sie haben.

Verhandlungsposition sichern

Mit professioneller Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen, eine angemessene Abfindung zu erhalten. Unsere Expertise und Erfahrung sind Ihr Vorteil.

Starke Kanzlei an Ihrer Seite

Mit über 30 Jahren Erfahrung haben wir als Kanzlei bereits über 100.000 Mandanten in der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.

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Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
5/5
“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
5/5
“Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen. Ich habe mich als Mandant nie alleine gelassen gefühlt und es wurde sich stets um mich bemüht. Alles in allem war meine Erfahrung sehr positiv mit dieser Kanzlei.”
Andre Hofmann
5/5
“Super diskrete unkomplizierte Abwicklung der Klage. Gern wieder!”
Marlen
5/5
“Ich bin wirklich sehr zufrieden mit der Beratung und Begleiten zu meinem Fall. Wir waren erfolgreich und die Kommunikation war zu jederzeit sehr freundlich und schnell. Ganz vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!”
Klaus M.
5/5
“Haben das Mandat professionell und zu meiner größten Zufriedenheit erledigt!”
Uschi Hirschbichler
5/5
“Gute Kommunikation, man wusste immer was der Sachstand war und was die nächsten Schritte sind. Ohne sie hätten wir nichts bekommen. Durch ihre Hilfe haben wir eine Entschädigung erhalten.”
Friedrich Glück
5/5
“Besonders hervorzuheben sind für mich die problemfreie und komfortable Abwicklung sowie die sehr gute Kommunikation zu den Hintergründen und dem Verfahrensstand. Sehr empfehlenswert.”
der Arbeiter
5/5
“Die Erfassung der Daten, die weitere Kommunikation und Abwicklung war einwandfrei und klar strukturiert. Ohne juristische Kenntnisse wäre es für mich bestimmt schwer gewesen, eine Entschädigung zu erhalten. Ich freue mich sehr, dass alles so gut geklappt hat und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!”
Anonym
5/5
“Klare sachliche Sprache, gute lfd. Information und zügige Bearbeitung.”

Gesetzliche Grundlagen und Berechnung der Abfindung

In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ausnahmen bilden Fälle wie Sozialpläne oder betriebsbedingte Kündigungen gemäß § 1a KSchG. Stattdessen sind Abfindungen in der Regel das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Obwohl es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, sind Arbeitgeber oft bereit, eine solche Zahlung zu leisten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.

Eine gängige Formel zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung lautet:

Regelabfindung = 0,5 × Anzahl der Beschäftigungsjahre × Bruttomonatsgehalt

Die tatsächliche Höhe Ihrer Abfindung hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel spielt auch die Größe des Unternehmens eine Rolle – Große Unternehmen zahlen tendenziell höhere Abfindungen als kleine Betriebe.

Verhandlung und Durchsetzung einer fairen Abfindung

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die vom Arbeitgeber angebotene Abfindung nicht verhandelbar sei – doch das Gegenteil ist oft der Fall. Arbeitgeber sind häufig bereit, höhere Abfindungen zu zahlen, wenn die Gegenseite über fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügt und sich nicht mit der ersten Summe zufriedengibt.

Ohne fundierte rechtliche Kenntnisse riskieren Arbeitnehmer, sich mit einer zu niedrigen Abfindung abzufinden oder gar ungünstige Vertragsbedingungen zu akzeptieren. Eine erfahrene Anwaltskanzlei kann hierbei den entscheidenden Unterschied machen.

Mit mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rechtsbranche sind wir ein starker Partner an ihrer Seite, um eine faire Abfindung zu erzielen.

Sie wurden gekündigt und wollen herausfinden, ob Ihnen eine Abfindung zusteht?
Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um schnell und einfach eine erste Einschätzung zu erhalten! Wir prüfen Ihre Rechtsansprüche kostenlos und helfen Ihnen bei der risikofreien Umsetzung dieser.

Selbständig ohne Anwalt
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Erschwerte Kommunikation
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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Was muss ich unternehmen, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Was ist eine Abfindung?
Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?
Ist die Abfindung steuerpflichtig?
Was gehört zum Bruttomonatsgehalt, das in die Berechnung einfließt?
Gibt es eine Frist für die Annahme eines Abfindungsangebots?
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Welche Kosten sind im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu erwarten?
Warum sollte ich die Goldenstein für meine Abfindungsverhandlungen wählen?