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Kündigungsschutzklage: Ihr Weg zur Abfindung

Kündigung erhalten? Erfahren Sie, wie Sie mit einer Kündigungsschutzklage die Kündigung anfechten & eine Abfindung verhandeln.
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Die Kündigungsschutzklage: Ihr rechtliches Instrument gegen Kündigungen und der Weg zur Abfindung

Wenn Arbeitnehmern gekündigt wird, ist das oft ein Schock. Doch in Deutschland sind Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für ein zentrales rechtliches Instrument: die Kündigungsschutzklage.

Diese Klage ist nicht nur der Weg, eine Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle, wenn es um die Verhandlung oder den Erhalt einer Abfindung geht.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Kündigungsschutzklage ist, wie der Prozess abläuft und welche Bedeutung sie im Zusammenhang mit einer Abfindung hat.

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht, um die soziale Rechtfertigung bzw. die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung überprüfen zu lassen. Ziel der Klage ist in erster Linie feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. Die Klage basiert auf den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, das Arbeitnehmer vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen soll.

Wer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen? (Anwendungsbereich des KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht pauschal für jedes Arbeitsverhältnis. Seine Anwendung setzt in der Regel zwei Dinge voraus: 

  1. Betriebsgröße: Das KSchG gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (wobei Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden). Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 31.12.2003 begonnen haben, gilt die frühere Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern unter Anrechnung von Teilzeitkräften. In Kleinbetrieben unterhalb dieser Schwelle ist eine Kündigung zwar einfacher möglich, darf aber dennoch nicht gegen Treu und Glauben verstoßen oder sittenwidrig sein. 
  2. Bestand des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer muss in dem Betrieb länger als sechs Monate ununterbrochen beschäftigt sein. Die ersten sechs Monate gelten als Wartezeit, in der das KSchG in der Regel noch keine Anwendung findet. 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein, d. h., sie muss auf verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen beruhen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. 

Die Einhaltung der Klagefrist: Absolut entscheidend!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist die Zeit Ihr wichtigster Faktor.

Eine Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft oder sozial ungerechtfertigt wäre! Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von dieser Frist, die kaum eine Rolle spielen. Handeln Sie daher schnell! 

Der Prozess vor dem Arbeitsgericht: Vom Gütetermin zum Kammertermin

Nachdem Sie oder Ihr Anwalt die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht eingereicht haben, beginnt das gerichtliche Verfahren: 

Einreichung der Klage: Die Klageschrift wird beim Arbeitsgericht eingereicht und dem Arbeitgeber zugestellt. 

Güteverhandlung: Dies ist der erste und obligatorische Termin vor Gericht. Er findet meist relativ zügig nach Klageeinreichung statt (oft innerhalb weniger Wochen). In der Güteverhandlung versucht der Kammervorsitzende (ein Berufsrichter) gemeinsam mit den Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Hier wird die Sach- und Rechtslage vorläufig erörtert und oft wird bereits über die Möglichkeit einer Abfindung gesprochen. Die überwiegende Mehrheit der Kündigungsschutzverfahren endet bereits in der Güteverhandlung mit einem Vergleich. 

Kammertermin: Kommt in der Güteverhandlung keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin anberaumt. In diesem Termin entscheidet das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung. Vor dem Kammertermin tauschen die Parteien in der Regel weitere Schriftsätze aus, in denen sie ihre Argumente detailliert darlegen. Der Kammertermin beinhaltet die Anhörung der Parteien, gegebenenfalls die Befragung von Zeugen und mündet schließlich in ein Urteil des Gerichts. 

Mögliche Ausgänge der Kündigungsschutzklage

Das Gericht kann zu folgenden Ergebnissen kommen: 

 

  • Die Kündigung ist wirksam: Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung rechtens ist. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem in der Kündigung genannten Datum. 

 

  • Die Kündigung ist unwirksam: Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam. Das Arbeitsverhältnis hat rechtlich nie geendet. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Nachzahlung des Lohns für die Zeit nach dem angeblichen Beendigungsdatum. 

 

  • Der Vergleich: Wie erwähnt, ist dies der häufigste Ausgang. Die Parteien einigen sich außergerichtlich oder vor Gericht auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum und vereinbaren dabei häufig die Zahlung einer Abfindung. 

 

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Die Rolle der Abfindung im Kündigungsschutzverfahren

Die Kündigungsschutzklage ist der maßgebliche Hebel, um eine Abfindung zu erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat. Zwar kann das Arbeitsgericht unter sehr engen Voraussetzungen im Urteil auch die Zahlung einer Abfindung festsetzen (§§ 9, 10 KSchG), nämlich dann, wenn die Kündigung zwar unwirksam ist, dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber nicht zuzumuten ist. Dies kommt in der Praxis jedoch relativ selten vor. 

Der weitaus häufigere Fall ist, dass eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart wird. Wenn der Arbeitgeber erkennt, dass seine Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, hat er ein starkes Interesse daran, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung von Nachvergütungen zu vermeiden. Anstatt das Risiko einzugehen, den Prozess zu verlieren, bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Vergleichs die Zahlung einer Abfindung im Gegenzug für dessen Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. 

Die Höhe der Abfindung in einem solchen Vergleich hängt maßgeblich von der Erfolgsaussicht der Klage ab. Je fehlerhafter die Kündigung erscheint und je besser die Argumente des Arbeitnehmers sind, desto höher ist die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine attraktive Abfindung zu zahlen, um das Verfahren zu beenden. Hier spielen die gleichen Faktoren eine Rolle wie bei der Verhandlung einer Abfindung im Aufhebungsvertrag (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Alter, etc.), ergänzt um die rechtliche Bewertung der Kündigung durch Gericht und Anwälte. 

Warum Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Abfindungen anbieten

Für den Arbeitgeber bietet ein Vergleich mit Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mehrere Vorteile: 

  • Vermeidung von Prozessrisiken: Das Risiko, den Prozess zu verlieren und den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen zu müssen (oft mit hohen Nachzahlungen), entfällt. 
  • Kostenersparnis: Ein Vergleich beendet das Verfahren zügig und spart weitere Anwalts- und Gerichtskosten, die im Falle eines Urteils und eventuell weiterer Instanzen anfallen würden. 
  • Rechtssicherheit: Der Arbeitgeber erhält eine rechtsverbindliche Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 
  • Vermeidung von „Problemfällen“: Manchmal ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so zerrüttet, dass eine Weiterbeschäftigung objektiv unzumutbar ist, selbst wenn die Kündigung unwirksam war. Die Abfindung ermöglicht hier einen sauberen Schnitt. 

 

Besteuerung der gerichtlich vereinbarten Abfindung

Eine Abfindung, die im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart wird, unterliegt denselben steuerlichen Regeln wie eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag. Sie ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber sozialversicherungsfrei. Auch hier gilt, dass die Besteuerung im Jahr des Zuflusses erfolgt und die Fünftelregelung seit April 2024 abgeschafft ist. 

Kosten und Risiken einer Kündigungsschutzklage

Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten im Arbeitsrecht sind in der ersten Instanz vergleichsweise gering, aber die Anwaltskosten können je nach Streitwert (oft ein Vierteljahresgehalt) erheblich sein. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt. Die Gerichtskosten trägt die unterliegende Partei oder sie werden bei einem Vergleich geteilt oder erlassen. Das Risiko ist, dass die Klage abgewiesen wird und Sie keine Abfindung erhalten und auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben. 

Die unersetzliche Bedeutung der rechtlichen Beratung

Angesichts der bereits erwähnten kurzen Klagefrist von nur drei Wochen und der weitreichenden Konsequenzen, die eine Kündigung und das anschließende Verfahren haben können – sowohl rechtlich als auch finanziell –, ist die Einholung von qualifiziertem juristischem Rat nicht nur ratsam, sondern in der Praxis oft unerlässlich. Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex, und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie die Höhe einer potenziellen Abfindung hängen maßgeblich von einer fundierten rechtlichen Bewertung des Einzelfalls ab. 

Die erfahrener Fachanwälte von Goldenstein Rechtsanwälte verfügen über das notwendige Spezialwissen, um: 

  1. Die Wirksamkeit Ihrer Kündigung präzise zu prüfen: Arbeitgeber machen bei Kündigungen häufig formelle Fehler (z. B. fehlende Schriftform, fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats) oder die angeführten Gründe (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt) halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Ein Anwalt kann solche Fehler oder Mängel identifizieren und beurteilen, wie wahrscheinlich das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären würde. 
  2. Ihre Verhandlungsposition zu stärken: Die rechtliche Bewertung der Kündigung ist die Basis für Verhandlungen über eine Abfindung. Je angreifbarer die Kündigung ist, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition und desto höher kann die erzielbare Abfindung sein. Ein Anwalt kennt die gängige Spanne für Abfindungen in ähnlichen Fällen und weiß, wie er das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen kann. 
  3. Den Prozess strategisch zu steuern: Von der fristgerechten Einreichung der Klage über die Vorbereitung auf die Güteverhandlung bis hin zur Vertretung im Kammertermin – der Anwalt navigiert sicher durch das Gerichtsverfahren und ergreift die notwendigen rechtlichen Schritte. 
  4. Die finanziellen Auswirkungen umfassend zu bewerten: Ein Anwalt berücksichtigt nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern berät Sie auch zu deren steuerlichen Konsequenzen und vor allem zu den Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Obwohl bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage oder einem Vergleich oft kein Sperrzeitrisiko besteht, wie es typischerweise bei einem Aufhebungsvertrag der Fall ist (da Sie sich gegen die Beendigung wehren und sie nicht initiieren), gibt es auch hier Nuancen und Fallstricke, bei denen fachkundiger Rat unerlässlich ist. 
  5. Einen rechtssicheren Vergleich zu gestalten: Kommt es zu einem Vergleich, sorgt Ihr Anwalt dafür, dass alle relevanten Punkte (Beendigungsdatum, Abfindungshöhe und Fälligkeit, Regelungen zu Urlaub, Überstunden, Zeugnis etc.) zu Ihren Gunsten und rechtlich eindeutig formuliert sind, um spätere Unklarheiten oder Nachteile zu vermeiden. 

In der komplexen und oft emotional belastenden Situation einer Kündigung ist es von unschätzbarem Wert, einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite zu wissen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Engagement von Goldenstein Rechtsanwälte, um Ihre Rechte im Kündigungsschutzverfahren wirksam durchzusetzen und eine faire Kompensation für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu erhalten. 

 

Fazit

Die Kündigungsschutzklage ist ein mächtiges Instrument für Arbeitnehmer in Deutschland, um sich gegen unwirksame Kündigungen zu wehren. Auch wenn das primäre Ziel die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist, mündet das Verfahren sehr häufig in einem Vergleich, in dem die Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird.

Die Klage ist somit oft der effektivste Weg, eine Abfindung zu erzielen, insbesondere wenn die Kündigung angreifbar ist. Aufgrund der kurzen Fristen und der rechtlichen Komplexität ist schnelles Handeln und die Konsultation eines erfahrenen Arbeitsrechtlers zwingend notwendig, um Ihre Rechte und finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren. 

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Fragen und Antworten zum Thema Kündigungsschutzklage

Was genau ist eine Kündigungsschutzklage?
Wann sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Welche Frist gilt für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage?
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist versäume?
Muss ich immer Klage einreichen, wenn ich gekündigt werde?
Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren typischerweise ab?
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Was kann ich mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
Steht mir automatisch eine Abfindung zu, wenn ich Kündigungsschutzklage erhebe?
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Wirkt sich eine Kündigungsschutzklage auf mein Arbeitslosengeld aus?
Bleibe ich während des Kündigungsschutzverfahrens weiterhin angestellt und werde bezahlt?
Kann das Gericht die Zahlung einer Abfindung anordnen, auch wenn kein Vergleich geschlossen wird?
Kann ich jede Art von Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen?
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen oder mich beraten zu lassen?
Brauche ich einen Anwalt für eine Kündigungsschutzklage?
Warum sollte ich die Goldenstein für meine Abfindungsverhandlungen wählen?