Datenleck bei Tech-Firmen
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Datenschutz-Skandal Prüfung

Hier können Sie überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten bei einem Datenskandal von Facebook, Twitter oder Deezer veröffentlicht wurden. Geben Sie dazu entweder eine E-Mail-Adresse oder aber eine Telefonnummer im internationalen Format (Beispiel: "+491761234567") ein. Wir sagen Ihnen dann, ob und in welchen Fällen Sie betroffen sind.
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Millionen Nutzerdaten von Plattformen wie Facebook, Twitter oder Deezer wurden gestohlen

Betroffene Nutzer können Entschädigungen in Höhe von bis zu 5000 Euro erhalten

Goldenstein Rechtsanwälte berät kostenfrei bezüglich möglicher Rechtsansprüche

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Bekannt aus:

Millionen von Nutzerdaten gestohlen - Das können Betroffene tun

Die kostenfreie Nutzung von vielen Diensten im Internet bezahlen Verbraucher in der Regel mit ihren Daten. Allerdings müssen die verantwortlichen Plattformen dafür Sorge tragen, dass diese Daten ausreichend geschützt werden und nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. An dieser Stelle haben Firmen wie Facebook, Twitter oder Deezer versagt, denn personenbezogene Informationen von Hunderten Millionen Nutzern dieser Plattform wurden im Internet veröffentlicht. Betroffene User können deshalb Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte erklären Ihnen nachfolgend, was Sie über entsprechende Datenlecks wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis
4,6/5
(Aus 647 Bewertungen auf Google)
4,7/5
(Aus 104 Bewertungen auf Facebook)
4,6/5
(Aus 1107 Bewertungen auf Proven Expert)
Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
5/5
“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
5/5
“Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen. Ich habe mich als Mandant nie alleine gelassen gefühlt und es wurde sich stets um mich bemüht. Alles in allem war meine Erfahrung sehr positiv mit dieser Kanzlei.”
Andre Hofmann
5/5
“Super diskrete unkomplizierte Abwicklung der Klage. Gern wieder!”
Marlen
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“Ich bin wirklich sehr zufrieden mit der Beratung und Begleiten zu meinem Fall. Wir waren erfolgreich und die Kommunikation war zu jederzeit sehr freundlich und schnell. Ganz vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!”
Klaus M.
5/5
“Haben das Mandat professionell und zu meiner größten Zufriedenheit erledigt!”
Uschi Hirschbichler
5/5
“Gute Kommunikation, man wusste immer was der Sachstand war und was die nächsten Schritte sind. Ohne sie hätten wir nichts bekommen. Durch ihre Hilfe haben wir eine Entschädigung erhalten.”
Friedrich Glück
5/5
“Besonders hervorzuheben sind für mich die problemfreie und komfortable Abwicklung sowie die sehr gute Kommunikation zu den Hintergründen und dem Verfahrensstand. Sehr empfehlenswert.”
der Arbeiter
5/5
“Die Erfassung der Daten, die weitere Kommunikation und Abwicklung war einwandfrei und klar strukturiert. Ohne juristische Kenntnisse wäre es für mich bestimmt schwer gewesen, eine Entschädigung zu erhalten. Ich freue mich sehr, dass alles so gut geklappt hat und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!”
Anonym
5/5
“Klare sachliche Sprache, gute lfd. Information und zügige Bearbeitung.”

Facebook-Datenleck: Über 500 Millionen Nutzerdaten wurden gestohlen

Allein von einem Datenleck bei Facebook sind weltweit mehr als 500 Millionen Menschen betroffen, davon sechs Millionen Nutzer aus Deutschland. In Irland, wo Facebook seinen Hauptsitz in Europa hat, wurde das Unternehmen deshalb bereits zu einer Strafzahlung in Höhe von 265 Millionen Euro verpflichtet.

Meta verschweigt erweiterte Datennutzung

Das von Mark Zuckerberg gegründete Unternehmen, das gemeinsam mit Instagram und WhatsApp unter dem Dach des Meta-Konzerns geführt wird, hatte Nutzer vor Jahren zur Angabe ihrer Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung gebeten. Was Facebook allerdings verschwieg: Mit der angegebenen Telefonnummer konnten entsprechende Nutzer auch über die Suchfunktion in dem sozialen Netzwerk gefunden werden.

Dabei stimmten betroffene Verbraucher im Zusammenhang mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung lediglich der zusätzlichen Verwendung ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken und zur Kommunikation mit Facebook zu. Erst Jahre später integrierte Facebook einen Passus in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der auch die Nutzersuche mittels der angegebenen Telefonnummer einschloss.

Millionen Facebook-Nutzer gehacked

Zu diesem Zeitpunkt war betroffenen Nutzern allerdings längst ein Schaden entstanden. Hacker nutzten die Telefonnummer-Suche nämlich aus, indem sie via sogenanntem Scraping an Kontaktinformationen von mehreren Millionen Facebook-Usern gelangten. Konkret suchten die Hacker mittels einer Software automatisiert nach beliebigen Telefonnummern im Suchfeld von Facebook. Anschließend wurden die ermittelten Treffer mit den öffentlichen Facebook-Profildaten verknüpft. Hierdurch konnten die Telefonnummern mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Angaben zum Arbeitgeber und Wohnort sowie vielen weiteren personenbezogenen Informationen in Verbindung gebracht werden.

Betroffenen steht Schadensersatz zu

Die erbeuteten Daten waren zunächst im Darknet und seit Ostern 2021 auch im öffentlich zugänglichen Internet zu finden. Seitdem werden die Personen hinter den geleakten Daten häufig Opfer von Spam-Anrufen und -Mitteilungen sowie Phishing-Attacken. Deshalb können betroffene Facebook-Nutzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Das haben mehrere deutsche Zivilgerichte bereits bestätigt. Zudem hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Opfern von Datenlecks zuletzt enorm gestärkt.

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Auch Twitter und Deezer sind von Datenlecks betroffen

Neben Facebook sind auch andere Tech-Unternehmen regelmäßig von Datenlecks betroffen. So wurden beispielsweise 2019 personenbezogene Daten wie Namen, Geschlechtsangaben oder E-Mail-Adressen von ungefähr 230 Millionen Deezer-Nutzern gehackt und später im Internet veröffentlicht.

Auch bei Twitter sind über 200 Millionen Nutzer – und somit praktisch jeder Twitter-User weltweit – Opfer eines Datenlecks geworden. Auf der Plattform gab es nämlich monatelang eine Sicherheitslücke, die sich im Zuge einer Code-Aktualisierung im Juni 2021 aufgetan hatte und erst ein halbes Jahr später aufgefallen war. Während dieses Zeitraums war es Hackern gelungen, personenbezogene Daten von fast allen angemeldeten Twitter-Usern zu stehlen.

So wurden Millionen von Twitter-Accounts gehacked

Konkret konnten die Hacker, ähnlich wie bei dem Facebook-Datenleck, über die Suchfunktion auf dem Mikroblogging-Dienst E-Mail-Adressen mit den damit verbundenen Twitter-Accounts verknüpfen. Das ist nicht zuletzt deshalb besorgniserregend, weil Twitter-Nutzer auf der Plattform nicht mit ihrem Klarnamen auftreten müssen. Aus den jeweiligen E-Mail-Adressen, die normalerweise nicht öffentlich auf einem Twitter-Profil präsentiert werden, kann dieser Name allerdings hervorgehen.

Die Auswirkungen des Twitter-Datenskandals

Dadurch können veröffentlichte Twitter-Inhalte direkt zu den dafür verantwortlichen Personen zurückverfolgt werden. Dies kann enorme Auswirkungen auf das Privatleben der betroffene Nutzer haben, wenn zum Beispiel politische Äußerungen zu Einreiseverboten in bestimmte Ländern führen oder negative Äußerungen zum eigenen Arbeitgeber die Karriere gefährden. Generell könnten betroffene Twitter-Nutzer beispielsweise jederzeit damit erpresst werden, dass ihre anonym getätigten Aussagen in der Öffentlichkeit mit ihnen in Verbindung gebracht werden.

Datenleck: Das droht betroffenen Nutzern

Wer regelmäßig Spam-Nachrichten via Telefon oder E-Mail erhält, zählt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den betroffenen Nutzern eines Datenlecks. Entsprechende Nachrichten können oftmals nervig sein. In vielen Fällen stellen sie aber auch ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Einerseits können Hacker, wenn auf Links in solchen Nachrichten geklickt wird, schnell Zugriff auf das private Smartphone oder den eigenen Computer erlangen und enormen Schaden anrichten. Andererseits versuchen Hacker, beispielsweise mit Hilfe von echt wirkenden Bankschreiben, Zugang zu weiteren sensiblen Daten wie zum Beispiel zu Online Banking-Passwörtern zu erlangen.

Zwar können entsprechende Nachrichten in den meisten Fällen als Spam klassifiziert werden. Doch umso mehr Informationen Hacker über bestimmte Personen haben, desto glaubwürdiger können diese Schreiben auch wirken. Wer Opfer eines Datenlecks wurde, muss sich also ständig davor schützen, dass nicht noch mehr sensible Daten in die Hände von Unbefugten gelangen und dadurch weiterer Schaden entsteht. Diese Situation kann für betroffene Personen auch eine psychische Belastung darstellen.

Teilweise müssen Hacker zudem gar keine weiteren Daten ergaunern, um auch materiellen Schaden anzurichten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Rahmen eines Datenlecks Kreditkarteninformationen öffentlich werden und Kriminelle auf diesem Weg Bestellungen auf fremde Kosten tätigen.

Generell gilt: Wenn Verbraucher Opfer von Datenlecks werden, haben sie in den meisten Fällen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Das hat der Europäische Gerichtshof eindeutig entschieden. Erfahrungsgemäß können mittels Schadensersatzklagen wegen Datenschutzverstößen Entschädigungen in Höhe von etwa 300 bis 5000 Euro durchgesetzt werden. In einigen Fällen fallen die möglichen Schadensersatzansprüche auch deutlich höher aus.

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Gerichtsentscheidungen zu Schadensersatzansprüchen bei Datenlecks

Im September 2022 sprach das Landgericht Zwickau als erstes deutsches Zivilgericht einem Facebook-Nutzer wegen des Datenlecks des Social Networks Schadensersatz zu. Seitdem haben sich zahlreiche weitere deutsche Gerichte diesbezüglich verbraucherfreundlich positioniert. Zwar werden aktuell nur etwa ein Drittel aller Verfahren in der Sache in erster Instanz zugunsten der Kläger entschieden. Doch im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal lag dieser Wert anfangs sogar noch niedriger. Mittlerweile ist jedoch längst klar, dass sämtliche Halter von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es eine solche Entwicklung auch im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen wegen Datenlecks eintritt.

Rückenwind erhielten betroffene Nutzer Anfang Mai 2023 von den Richtern am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort wurde nämlich entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verstößen gegen Datenschutzgesetze bestehen, sofern ein Schaden entstand. Dabei spielt es laut EuGH keine Rolle, ob der jeweilige Schaden materieller (z.B. Bestellung mit geklauten Kreditkartendaten) oder immaterieller (z.B. Spam-Anrufe und Nachrichten sowie Phishing-Versuche) Natur ist.

Zudem urteilten die EuGH-Richter, dass bei immateriellen Schadensersatzansprüchen keine sogenannte Erheblichkeitsschwelle existiert. Teilweise entschieden deutsche Zivilgerichte nämlich, dass bei dem Empfang von vermehrten von Spam-Nachrichten aufgrund von Datenschutzverstößen kein Entschädigungsanspruch bestehe, weil der Schaden vergleichsweise klein sei. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die Luxemburger Richter eindeutig. Allerdings gaben Europas oberste Zivilrichter nicht bekannt, wie hoch die Entschädigungssummen in Einzelfällen ausfallen. Dies zu beziffern sei Aufgabe der nationalen Gerichte.

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Fragen und Antworten zum Datenleck

Wie finde ich heraus, ob ich von einem Datenleck betroffen bin?
Welche Plattformen sind von Datenlecks betroffen?
Wurden die Datenlecks bei Facebook, Twitter und Deezer mittlerweile geschlossen?
Welche Internet-Plattformen können mit Blick auf mögliche Datenschutzverstöße bedenkenlos genutzt werden?
Welcher Schaden kann mir entstehen, wenn personenbezogene Daten von mir im Netz veröffentlicht werden?
Kann ich meine online geleakten Daten aus dem Internet löschen lassen?
Wieso kann ich Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen geltend machen?
Wie lange können bestehende Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Datenlecks durchgesetzt werden?
Kann ich mich vor Gericht überhaupt gegen ein großes Unternehmen wie Facebook oder Twitter durchsetzen?
Wie hoch fällt mein Schadensersatzanspruch aus?
Muss ich ein finanzielles Risiko eingehen, um Schadensersatzansprüche wegen Datenlecks durchzusetzen?
Gibt es bereits verbraucherfreundliche Urteile zum Datenskandal bei Tech-Konzernen?