Jetzt zum Abgasskandal beraten lassen
Doppelte Staatsbürgerschaft
Neue Regeln und Vorteile der Mehrstaatigkeit
Die deutsche Rechtslage zur Mehrstaatigkeit – das gleichzeitige Führen von zwei Pässen wie dem deutschen und dem Pass Ihres Herkunftslandes – hat sich seit Juli 2024 grundlegend gewandelt: die Doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt generell erlaubt. Damit wurde der frühere Grundsatz aufgegeben, dass Eingebürgerte ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit ablegen müssen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die neue Rechtslage, die weitreichenden Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft und wie Sie diesen Status im Rahmen Ihrer Einbürgerung erreichen.
💭 Was bedeutet die Doppelte Staatsbürgerschaft?
Ihr sicherer Weg nach Deutschland.
Sie möchten in Deutschland leben & arbeiten? Wir begleiten Sie rechtssicher zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Visum.
Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Online-Anfrage und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten.
⚖️ Die neue Rechtslage seit Juli 2024: Mehrstaatigkeit ist der Regelfall
Bis Juli 2024 galt in Deutschland der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, Einbürgerungsbewerber mussten in der Regel ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Die neue Gesetzgebung hat diesen Grundsatz nun umgekehrt:
- Generelle Hinnahme: Die Abgabe der alten Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Der Gesetzgeber erkennt an, dass die Lebenswirklichkeit vieler Eingewanderter von transnationalen Bindungen geprägt ist.
- Keine Beibehaltungsgenehmigung nötig: Sie müssen keinen komplizierten Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung mehr stellen. Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgt automatisch im Rahmen Ihres Einbürgerungsverfahrens.
- Keine Frist: Für die Einbürgerung spielt es keine Rolle, wie lange Sie die andere Staatsangehörigkeit bereits besitzen.
Wichtig: Das deutsche Gesetz erlaubt die Mehrstaatigkeit zwar nun generell, aber es ist immer noch möglich, dass das Recht Ihres Herkunftslandes die automatische Beibehaltung nach Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit untersagt. In solchen Fällen müssen Sie prüfen, ob Sie die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslandes verlieren wollen oder in Kauf nehmen.
✅ Vorteile: Was bringt die doppelte Staatsbürgerschaft konkret?
Die Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit im Zuge der Einbürgerung bietet konkrete, alltägliche Vorteile:
- Vereinfachte Familienangelegenheiten: Erleichterter Umgang mit Erbschaftsangelegenheiten, Grundstücks- und Immobiliengeschäften sowie behördlichen Verfahren in Ihrem Herkunftsland.
- Kein Visum-Zwang: Sie können ohne Visum in Ihr Herkunftsland reisen und sich dort unbegrenzt aufhalten. Dies ist besonders wichtig bei Notfällen oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.
- Wirtschaftliche Sicherheit: Sie behalten alle Eigentums- und Wirtschaftsrechte in beiden Ländern ohne Einschränkungen.
- Politische Teilhabe: Sie behalten nicht nur Ihr Wahlrecht in Deutschland, sondern auch Ihr aktives und passives Wahlrecht in Ihrem Herkunftsland (sofern dessen Gesetze dies erlauben).
➡️ Der Prozess: Wie erhalte ich die doppelte Staatsbürgerschaft?
Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft ist identisch mit dem regulären Einbürgerungsprozess, mit dem Unterschied, dass der Schritt der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt.
- Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen (neue Frist: 5 Jahre Aufenthalt).
- Antragstellung: Sie stellen den Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
- Nachweis der Identität: Sie legen Ihren gültigen Reisepass des Herkunftslandes als Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit vor.
- Entscheidung: Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag. Im Rahmen dieser Prüfung wird nun festgestellt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig ist.
- Einbürgerung: Sie erhalten die Einbürgerungsurkunde, ohne dass Sie zuvor eine Entlassungsurkunde Ihres Herkunftslandes vorlegen mussten.
🤝 Ihre Hilfe bei der Doppelten Staatsbürgerschaft: Goldenstein Rechtsanwälte
Auch wenn die neue Gesetzgebung die Mehrstaatigkeit erleichtert hat, bleibt der Einbürgerungsprozess detailliert und anspruchsvoll. Die Hürden liegen nun verstärkt in der korrekten Dokumentation der Integrationsleistungen und der Einhaltung der Fristen.
Goldenstein Rechtsanwälte ist Ihr spezialisierter Partner, um diesen Prozess sicher zu gestalten:
- Analyse des individuellen Rechts: Wir prüfen nicht nur das deutsche, sondern auch das Recht Ihres Herkunftslandes, um festzustellen, ob Sie dort mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit rechnen müssen oder ob eine doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich möglich ist.
- Korrekte Dokumentation: Wir helfen Ihnen bei der präzisen Sammlung aller erforderlichen Nachweise und Formulare, um Verzögerungen durch die Einbürgerungsbehörde zu vermeiden.
Die neue Rechtslage bietet große Chancen. Lassen Sie diese nicht durch bürokratische Fehler oder Missverständnisse ungenutzt.
🏁 Fazit: Die Doppelte Staatsbürgerschaft – Ihre maximale Sicherheit
Mit der generellen Erlaubnis der Mehrstaatigkeit seit Juli 2024 ist der frühere Zwang, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, in Deutschland Geschichte. Der Erwerb des deutschen Passes mit Beibehaltung Ihrer alten Staatsangehörigkeit bietet Ihnen die maximale Sicherheit, volle politische und soziale Teilhabe in Deutschland sowie die ungehinderte Möglichkeit, Ihre Bindungen zur Heimat aufrechtzuerhalten. Auch wenn der Einbürgerungsprozess durch die Komplexität der Fristen und Nachweise anspruchsvoll bleibt, ebnet die neue Gesetzeslage den Weg zu einem erfolgreichen Abschluss. Goldenstein Rechtsanwälte hilft Ihnen dabei, alle neuen Fristen (bis zu 3 Jahre), die Integrationsnachweise und die Anforderungen Ihres Herkunftslandes zu prüfen. Lassen Sie sich diese historische Chance nicht durch bürokratische Fehler entgehen. Sichern Sie sich beide Pässe und damit die maximale Freiheit für Ihre Zukunft.
