Familiennachzug nach Deutschland

Alles, was Sie wissen müssen

👨‍👩‍👧‍👦 Ihr Weg zur Wiedervereinigung und die wichtigsten Voraussetzungen

Der Familiennachzug ermöglicht es Menschen, die bereits in Deutschland leben, ihre Kernfamilie nachzuholen. Die Wiedervereinigung der Familie ist für die Integration und das Wohlbefinden entscheidend, doch der Prozess ist durch das deutsche Aufenthaltsgesetz detailliert geregelt und oft komplex.

Dieser Artikel führt Sie durch die rechtlichen Regeln und die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um den Familiennachzug erfolgreich zu beantragen – von den notwendigen Aufenthaltstiteln bis zu den Anforderungen an Wohnung und Sprache. Da Fehler in der Antragstellung zu langen Verzögerungen führen können, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich.

Inhaltsverzeichnis

💭 Was ist der Familiennachzug und wer hat Anspruch?

Der Familiennachzug ist das Recht von ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, ihre Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und minderjährigen Kinder nach Deutschland zu holen. Dieses Recht ist ein grundlegender Bestandteil des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Wer kann nachziehen? 

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Der Nachzug des Ehepartners ist die häufigste Form.

Minderjährige, unverheiratete Kinder: Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben das Recht, zu ihren Elternteilen nachzuziehen.

Eltern: Nur in sehr engen Ausnahmefällen, wenn ein Kind minderjährig ist und ein besonderer Härtefall vorliegt, kann ein Nachzug der Eltern erfolgen.

Wichtig: Das Recht auf Familiennachzug besteht in der Regel nur, wenn der Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Partners (die Bezugsperson) bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

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📜 Die wichtigsten Voraussetzungen für den Familiennachzug

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs ist an strikte, klar definierte Bedingungen geknüpft. Diese gelten sowohl für die in Deutschland lebende Bezugsperson als auch für den nachziehenden Angehörigen:

1. Der Aufenthaltsstatus der Bezugsperson in Deutschland

Der in Deutschland lebende Partner muss in der Regel einen gesicherten Status vorweisen. Der Nachzug ist in der Regel nur möglich, wenn die Bezugsperson eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Sperrfristen: Bei bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln können Warte- oder Sperrfristen gelten, bevor der Nachzug beantragt werden kann. Bei deutschen Staatsangehörigen sind die Voraussetzungen oft einfacher, da die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ganz so streng geprüft wird.

Mehr Infos zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln finden Sie hier

2. Nachweis von Sprachkenntnissen (Der A1-Nachweis)

Für den nachziehenden Ehepartner ist in den meisten Fällen der Nachweis von grundlegenden Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zwingend erforderlich.

Zweck: Der Nachweis soll die Integration fördern und sicherstellen, dass der nachziehende Partner sich von Anfang an im Alltag verständigen kann.

Wichtige Ausnahmen: Von der A1-Nachweispflicht befreit sind unter anderem Inhaber der Blauen Karte EU, Hochqualifizierte, Forscher, sowie Personen, die aufgrund ihrer schulischen oder beruflichen Qualifikation (z.B. Studium) keinen Integrationsbedarf haben. Auch wenn der Nachzug aufgrund einer Krankheit oder Behinderung unmöglich oder unzumutbar ist, kann eine Ausnahme gelten.

3. Die Sicherung des Lebensunterhalts

Die Familie muss ihren Lebensunterhalt in Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (wie z.B. Bürgergeld) sichern können.

Erforderliche Mittel: Die Bezugsperson muss ein ausreichendes Nettoeinkommen nachweisen, das nicht nur den eigenen Bedarf, sondern auch den Bedarf der nachziehenden Familienmitglieder deckt. Die exakte Höhe hängt von den aktuellen Regelsätzen und den Mietkosten ab.

4. Ausreichender Wohnraum

Die Familie muss nachweisen können, dass in Deutschland ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht.

Mindestanforderungen: Die Wohnung muss eine bestimmte Mindestgröße pro Person aufweisen (meist 12 qm für jede Person ab 6 Jahren und 10 qm für jede Person unter 6 Jahren). Die zuständige Ausländerbehörde prüft diese Voraussetzung anhand des Mietvertrages oder der Wohnraumbescheinigung.

5. Gültigkeit und Form der Ehe/Partnerschaft

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss nach dem Recht des Herkunftslandes gültig sein. Wichtig: Eine nach deutschem Recht verbotene Ehe (z.B. Zwangsehe oder in Deutschland nicht anerkannte Polygamie) führt zur Ablehnung des Antrags. Die Heirat muss rechtzeitig vor der Antragstellung erfolgt sein.

➡️ Der Antragsprozess: So stellen Sie den Familiennachzug korrekt

Der Prozess des Familiennachzugs ist mehrstufig und beginnt in der Regel im Ausland:

1. Visumantrag bei der Auslandsvertretung: Der nachziehende Familienangehörige muss persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland ein nationales Visum (Visum für einen langfristigen Aufenthalt) zum Zweck des Familiennachzugs beantragen. Hierbei werden alle Nachweise (Sprachkenntnisse, Heiratsurkunde etc.) eingereicht.

2. Prüfung und Zustimmung: Die Auslandsvertretung leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter (die Behörde am Wohnort der Bezugsperson). Die Ausländerbehörde prüft, ob alle Voraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts und der Wohnraum, erfüllt sind.

3. Erteilung des Visums: Nach positiver Prüfung erteilt die Auslandsvertretung das Visum.

4. Einreise und Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise muss sich der nachgezogene Partner beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Ausländerbehörde die eigentliche Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs beantragen.

❗ Wichtige Sonderfälle im Familiennachzug

Nachzug von Kindern über 16 Jahren: Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können in der Regel nur nachziehen, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen (B2-Niveau) oder gesichert ist, dass sie sich in Deutschland aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung oder Lebensverhältnisse schnell integrieren können.

Nachzug von Unverheirateten: Der Nachzug eines unverheirateten Partners ist nur in sehr engen Ausnahmefällen und unter extrem strengen Voraussetzungen (z.B. für Ausländer, die die Niederlassungserlaubnis besitzen oder bestimmte Härtefälle) möglich.

🤝 Ihre Sicherheit in komplexen Verfahren: Goldenstein Rechtsanwälte

Der Antrag auf Familiennachzug ist fehleranfällig und kann ohne fachkundige Hilfe sehr langwierig sein. Bereits kleinste Fehler, fehlende Beglaubigungen von Dokumenten oder Unklarheiten beim Nachweis des Lebensunterhalts können den gesamten Prozess um Monate verzögern.

Goldenstein Rechtsanwälte ist Ihr spezialisierter Partner im Migrationsrecht:

  • Individuelle Prüfung: Wir prüfen die spezifischen Voraussetzungen für Ihren Fall, identifizieren mögliche Risiken (z.B. Sperrfristen, Sprachnachweise) und klären, ob Ausnahmen von der A1-Pflicht greifen.
  • Dokumentenmanagement: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und stellen sicher, dass alle Dokumente den formalen Anforderungen der deutschen Behörden entsprechen.
  • Verkürzung der Bearbeitungszeit: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde in Deutschland und wirken aktiv darauf hin, dass Ihr Verfahren zügig und erfolgreich abgeschlossen wird.

🏁 Fazit: Die Familie zusammenführen – mit dem richtigen Plan

Der Familiennachzug ist Ihr gutes Recht und ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Integration in Deutschland. Auch wenn die Hürden des Aufenthaltsgesetzes hoch sind und der Nachweis von Sprachkenntnissen, Wohnraum und gesichertem Lebensunterhalt strikt geprüft wird, ist der Prozess mit der richtigen Strategie erfolgreich zu meistern.

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❓Fragen und Antworten zum Familiennachzug

Wer gehört zur Kernfamilie und kann nachziehen?
Hat die Bezugsperson in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltsstatus nötig?
Was passiert, wenn die Ehe erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels der Bezugsperson geschlossen wurde?
Muss der nachziehende Ehepartner Deutschkenntnisse nachweisen?
Kann es Ausnahmen vom A1-Sprachnachweis geben?
Wie weise ich den gesicherten Lebensunterhalt nach?
Was gilt als ausreichender Wohnraum?
Bis zu welchem Alter kann mein Kind nachziehen?
Wo muss der Antrag für den Familiennachzug gestellt werden?
Wie lange dauert der Familiennachzug?
Wie können Goldenstein Rechtsanwälte das Verfahren beschleunigen?