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Abfindung mit Fünftelregelung versteuern – So geht’s richtig
Wer eine Abfindung mit Fünftelregelung versteuern möchte, kann seine Steuerlast deutlich senken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Regel funktioniert, wann sie angewendet werden kann und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung nach § 34 Einkommenssteuergesetz (EstG). Sie sorgt dafür, dass außerordentliche Einkünfte, wie z.B. eine Abfindung, nicht mit dem vollen Steuersatz versteuert werden müssen. Stattdessen wird so gerechnet, als würde man die Abfindung auf fünf Jahre verteilt bekommen und dementsprechend nur ein Fünftel pro Jahr versteuern.
Die Fünftelregelung einfach erklärt
Berechnung ohne Fünftelregelung:
Die gesamte Abfindung wird auf Ihre Jahreseinkommen aufgeschlagen. Dadurch kann der Steuersatz stark steigen.
Beispielrechnung (vereinfacht):
- Reguläres Jahreseinkommen: 50.000 €
- Abfindung: 50.000 €
- Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: 100.000 €
👉 Bei einem Einkommen von 100.000 € fällt ein Spitzensteuersatz an.
Die Steuerlast steigt deutlich, weil die gesamte Abfindung auf einmal versteuert wird.
- Errechnete Steuer (vereinfacht): ca. 31.000 €
- Steuer auf Abfindung allein: ca. 14.000 € (zusätzliche Steuerbelastung)
Berechnung mit Fünftelregelung:
Das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung wird ermittelt.
Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzugerechnet.
Die Differenz zum Steuerbetrag wird mit 5 multipliziert.
Ergebnis: der steuerliche Vorteil durch den niedrigeren Durchschnittssteuersatz
Beispielrechnung (vereinfacht):
- Reguläres Jahreseinkommen: 50.000 €
- Abfindung: 50.000 €
- Ein Fünftel der Abfindung: 10.000 €
Dieses Fünftel wird auf das Einkommen aufgeschlagen:
- 50.000 € + 10.000 € = 60.000 €
- Steuer auf 60.000 €: ca. 16.300 €
- Steuer auf 50.000 € (ohne Abfindung): ca. 12.000 €
- Differenz: 4.300 €
Diese Differenz wird mit 5 multipliziert:
- 4.300 € × 5 = 21.500 € Steuer auf die Abfindung
👉 Ersparnis gegenüber der normalen Versteuerung: ca. 14.000 € – 21.500 € = 2.500 € weniger Steuern
Voraussetzungen für die Fünftelregelung
Damit das Finanzamt die Fünftelregelung anerkennt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die Fünftelregelung darf nur bei außerordentlichen Einkünften angewendet werden – das ist bei Abfindungen in der Regel der Fall. Es darf sich also nicht um regulären Arbeitslohn handeln.
- Die Abfindung muss in einer Summe oder zumindest innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden
- Die Abfindung darf nicht Teil des normalen Arbeitslohns sein, sondern muss klar von der restlichen Vergütung getrennt sein
- Richtige Beantragung in der Steuererklärung: Die Fünftelregelung wird nicht automatisch angewendet, sie muss in der Steuererklärung entsprechend beantragt und korrekt angegeben werden
Do’s & Don´ts Fünftelregelung bei Abfindungen
DOs – Was Sie tun sollten:
✅ Abfindung klar im Vertrag als solche kennzeichnen
→ Nicht als „Lohnnachzahlung“ oder „Tantieme“ bezeichnen.
✅ Einmalzahlung in einem Kalenderjahr anstreben
→ Die Fünftelregelung gilt nur für Einkünfte, die in einem Jahr zusammengeballt anfallen
✅ Rechtzeitig Steuerberatung einholen
→ Gerade bei größeren Beträgen lohnt sich eine Beratung zur optimalen Gestaltung.
✅ Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen
→ Das Finanzamt wendet sie nicht automatisch an!
DON’Ts – Was Sie vermeiden sollten:
❌ Abfindung über mehrere Jahre auszahlen lassen
→ Das führt zum Verlust der Fünftelregelung.
❌ Reguläre Lohnzahlungen und Abfindung vermischen
→ Das kann steuerlich als normaler Arbeitslohn gewertet werden.
❌ Fünftelregelung vergessen zu beantragen
→ Sonst wird die volle Steuer fällig – und der Steuervorteil ist dahin.
❌ Keine Planung vor Vertragsunterzeichnung
→ Wer zu spät plant, kann wichtige Gestaltungsspielräume verlieren.
Fazit: Mit kluger Planung bares Geld sparen
Eine Abfindung kann ein finanzieller Puffer für die Zeit nach dem Jobverlust sein. Achten Sie darauf, dass diese nicht unnötig hohe Steuerabzüge nach sich zieht. Die Fünftelregelung ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Steuerlast legal zu senken. Wer frühzeitig plant, den Auszahlungszeitpunkt geschickt wählt und die Regelung korrekt in der Steuererklärung beantragt, kann mehr von seiner Abfindung behalten.
Gerade bei größeren Summen lohnt es sich, frühzeitig zu planen, wenn man eine Abfindung mit Fünftelregelung versteuern will. Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer ist der Anteil, der auf Ihrem Konto und nicht beim Finanzamt landet.