17.
Apr. 2025

Abfindung & Steuer: Was Sie wissen müssen, bevor das Finanzamt zuschlägt

Eine Abfindung ist oft ein beträchtlicher finanzieller Ausgleich, insbesondere nach langjährigen Beschäftigungsverhältnissen. Doch wie jedes Einkommen unterliegt auch die Abfindung der Besteuerung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Abfindungen steuerlich behandelt werden, welche Vergünstigungen es gibt und worauf Sie bei der Steuererklärung achten sollten.

1. Wie wird eine Abfindung versteuert?

Abfindungen gelten steuerlich als sonstiges Einkommen und unterliegen der Einkommensteuer. Maßgeblich für die Steuerhöhe sind: 

  • die Höhe der Abfindung 
  • Ihre gesamte Einkommenssituation im betreffenden Jahr 

Warum ist das wichtig? 

  • Viele Beschäftigte unterschätzen die Steuerlast – am Ende bleibt oft weniger übrig als erwartet. 
  • Abfindungen können Ihren Steuersatz deutlich erhöhen. 

Tipp: Beziehen Sie die Steuerlast frühzeitig in Ihre Planung ein und kalkulieren Sie realistisch, wie viel netto verbleibt.

 

2. Die Fünftelregelung – Steuerlich begünstigt abfinden lassen

Die sogenannte Fünftelregelung bietet steuerliche Entlastung: Die Abfindung wird dabei rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was den Progressionseffekt reduziert. 

So funktioniert’s: 

  • Die Abfindung wird fiktiv in fünf gleiche Teile aufgeteilt. 
  • Nur ein Fünftel wird dem Jahreseinkommen zugerechnet und versteuert.
  • Daraus wird die Steuer für den gesamten Betrag berechnet – meist zu einem geringeren Satz. 

Warum ist das wichtig? 

  • Die Steuerlast sinkt oft deutlich, besonders bei sonst niedrigem Jahreseinkommen. 
  • Voraussetzung ist eine außerordentliche Zahlung, z. B. im Rahmen einer Kündigung. 

Achtung: Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber. Stattdessen müssen Sie die Steuerermäßigung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Dies bedeutet, dass Abfindungen künftig vollständig versteuert ausgezahlt werden und Sie die steuerliche Entlastung erst nachträglich durch die Steuererklärung erhalten. Planen Sie daher einen höheren Vorfinanzierungsbedarf ein und reichen Sie Ihre Steuererklärung zeitnah ein, um von der Fünftelregelung zu profitieren.

 

3. Abfindung und Sozialversicherung – Was gilt?

Abfindungen unterliegen in der Regel nicht der Sozialversicherungspflicht, solange sie nicht mit anderen lohnsteuerpflichtigen Leistungen vermischt werden. 

Warum ist das wichtig? 

  • Anders als reguläres Gehalt können Abfindungen ohne Sozialabgaben gezahlt werden. 
  • In Sonderfällen (z. B. bei Zusatzleistungen) können dennoch Beiträge fällig werden. 

Tipp: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber und ggf. einem Steuerberater, ob Ihre Abfindung vollständig sozialabgabenfrei ist.

 

4. Abfindung und Arbeitslosengeld – Vorsicht Sperrzeit!

Abfindungen können sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirken. Bei einvernehmlicher Trennung droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. 

Warum ist das wichtig? 

  • Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „mitveranlasst“ wurde. 

Tipp: Melden Sie sich sofort nach Kündigung arbeitsuchend und klären Sie mit der Agentur die Auswirkungen Ihrer Abfindung.

 

5. Steuererklärung nicht vergessen

Die Steuererklärung für das Jahr der Abfindung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Nur so können Sie steuerliche Vorteile wie die Fünftelregelung nutzen. 

Warum ist das wichtig? 

  • Fehler oder Versäumnisse können zu unnötig hoher Steuerlast führen. 
  • Auch Fristen müssen eingehalten werden. 

Tipp: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen – z. B. die Abfindungsvereinbarung – und ziehen Sie ggf. professionelle Hilfe hinzu.

Schlagwörter