12.
Juni 2025

15.000 EUR Abfindung versprochen – am Ende blieb nur die Kündigung

Abfindung trotz Kündigung? Genau das versprach ein Arbeitgeber unserem Mandanten – doch am Ende blieb nur die Kündigung ohne Vertrag. Wie das passieren konnte und was Sie daraus lernen können, lesen Sie hier.

Abfindung versprochen - Am Ende blieb nur die Kündigung

Die Story:

Unser Mandant arbeitete seit vielen Jahren für das Unternehmen. Er war loyal, engagiert und hatte auch in schwierigen Situationen durchgehalten. Doch dann kam plötzlich die betriebsbedingte Kündigung.

Dem Kündigungsschreiben lag ein Angebot bei: Ein Aufhebungsvertrag mit 15.000 EUR Abfindung.

Die Summe erschien unserem Mandanten fair und er unterzeichnete den Aufhebungsvertrag. Doch einige Zeit später kam das böse Erwachen: Der Arbeitgeber hatte den Vertrag nie gegengezeichnet und die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. Die Kündigung war somit wirksam und eine Abfindung gab es trotzdem nicht. Unser Mandant hatte sich auf den Vertrag verlassen und dadurch die einzige rechtliche Chance verpasst, gegen die Kündigung vorzugehen oder zumindest eine Abfindung zu erstreiten.

Der rechtliche Hintergrund:

Viele Arbeitnehmer wissen nicht:

  • Ein Aufhebungsvertrag wird erst wirksam wenn beide Seiten unterschrieben haben – Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft unabhängig von laufenden Gesprächen und Angeboten
  • Wer nicht innerhalb von 3 Wochen klagt, verliert seine Rechte

Wie geht es weiter?

Goldenstein übernimmt den Fall trotzdem. Auch wenn die Klagefrist bereits abgelaufen ist, prüfen wir jede Option um dem Arbeitgeber auf den Zahn zu fühlen. Denn eines ist für uns ganz klar: Ein Arbeitgeber, der mit einem scheinbaren Abfindungsangebot lockt, dann einfach schweigt um Zeit zu schinden, darf damit nicht durchkommen.

Unser Appell an alle, die eine Kündigung erhalten haben:

Unterschreiben Sie nichts vorschnell und verlassen Sie sich nicht auf Versprechen ohne Gegenzeichnung. Lassen Sie auf jeden Fall die Kündigung innerhalb von 3 Wochen prüfen.

Goldenstein steht an Ihrer Seite.

Wir kämpfen für Ihr gutes Recht – auch dann, wenn andere schon aufgegeben haben.