13.
Mai 2022

Der Abgasskandal betrifft auch die Zulieferer-Industrie

Die größten Automobilhersteller sind abhängig von vielen Zulieferern. Mittlerweile werden Autos teilweise nur noch zu einem Viertel von den Autobauern selbst gefertigt. Doch auch die Zulieferer sind extrem abhängig von den großen Autobauern, denn ohne deren Aufträge würde die Zuliefererindustrie gar nicht existieren. Daher unterstützten viele Zulieferer auch bei der Manipulation von Diesel-Fahrzeugen. Einige Unternehmen mussten deshalb sogar schon Millionenstrafen zahlen.

Mehrere Zulieferer trifft Teilschuld im Abgasskandal

Zulieferer wie Bosch, Continental und ZF Friedrichshafen haben großen Automobilherstellern dabei geholfen, eine illegale Manipulationssoftware zu entwickeln und diese auch einzusetzen. So hat die Robert Bosch GmbH beispielsweise nachweislich 17 Millionen Motorsteuergeräte an VW geliefert, mit denen der Konzern die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen manipulierten konnte.

Der Rest ist Geschichte: Seit 2015 musste VW weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge zurückrufen, weil diese im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen und nur auf dem Prüfstand wirklich sauber waren. Volkswagen musste seitdem mehrere Milliarden Euro aufbringen, um Entschädigungsansprüche von Verbrauchern und Regierungen auf der ganzen Welt zu begleichen.

Millionenstrafen für deutsche Automobilzulieferer

Auch Bosch zahlte im Mai 2019 wegen des Abgasskandals ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro. Auch ZF Friedrichshafen musste wegen ähnlicher Vergehen im kleineren Maße bereits eine Strafe in Höhe von rund 42,5 Millionen Euro zahlen. Selbst der vergleichsweise kleine Berliner Automobilzulieferer IAV zahlte wegen der Beteiligung an der Entwicklung von illegalen Abschalteinrichtungen ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro.

Gegen Continental – einer der größten deutschen Automobilzulieferer – ermitteln die Staatsanwaltschaften in Hannover und Frankfurt auch mehr als sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch immer. Der Milliardenkonzern aus Hannover stellte deshalb laut eigenen Angaben bereits einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zurück.

Es ist dementsprechend sehr wahrscheinlich, dass auch Conti zeitnah wegen der Verwicklungen in den Abgasskandal juristisch belangt wird. Einige Experten gehen sogar davon aus, dass Continental in der Sache die bisher höchste Strafe aller Zuliefere aufbringen muss.

Autoindustrie manipulierte auf Kosten ihrer Kunden

Während die Politik die Automobilhersteller über Jahre dazu bewegen wollte, den Abgasausstoß von Verbrennern zu optimieren, schien die Industrie vielmehr die eigenen Betrugstechniken und dadurch auch die eigenen Gewinne zu optimieren. Dies hatte zur Folge, dass bis heute allein in Deutschland mehr als vier Millionen Fahrzeuge zurückgerufen wurden, weil diese ausschließlich während amtlicher Abgastests sauber wirkten und im normalen Straßenbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen.

Die betroffenen Autos haben wegen des Skandals im Vergleich zu nicht manipulierten Autos stark an Wert verloren. Außerdem sind die Fahrzeuge teilweise von unvorhersehbaren Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates betroffen. Die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Diese Schadensersatzansprüche richten sich direkt gegen die verantwortlichen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller. Die Zuliefererindustrie kann zivilrechtlich hingegen wohl nicht belangt werden.

Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Autos

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos bringen. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die sich auf Basis der jeweiligen Laufleistung berechnet, zusammen. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Auf der Website der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

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