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Anleger können sich gegen Greenwashing bei Fondsprodukten wehren
Fondsanbieter wissen, dass Investoren bereit sind, höhere Gebühren für nachhaltige Fondsprodukte zu zahlen. Schließlich ist es vielen Anlegern wichtig, mit ihren Investments nicht nur Renditen zu erzielen, sondern beispielsweise auch nachhaltige Technologien und Sozialunternehmertum zu fördern. Doch nicht alle vermeintlich nachhaltigen Fondsprodukte halten, was sie versprechen. Betroffene Anleger können deshalb Rechtsansprüche geltend machen.
Über 1000 “nachhaltige” Fondsprodukte halten nicht, was sie versprechen
Analysen von Nichtregierungsorganisationen wie Urgewald und Facing Finance haben ergeben, dass allein in Deutschland über 1000 als nachhaltig deklarierte Fondsprodukte in Wahrheit in kontroverse Unternehmen investiert sind. Diese Unternehmen verdienen ihr Geld unter anderem mit fossilen Brennstoffen oder missachten Arbeits- und Menschenrechte.
Medial wird vor allem Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS Group, mit Greenwashing bei Fondsprodukten in Verbindung gebracht. Doch die Recherchen von Urgewald und Facing Finance zeigen, dass auch andere namhafte Vermögensverwalter wie die Allianz, Union Investment oder die DEKA Fondsprodukte als deutlich nachhaltiger angepriesen hat, als diese tatsächlich sind.
Greenwashing: Neue Regulierung, Anlegerklagen sind möglich
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) hat bereits angekündigt, Greenwashing bei Finanzprodukten den Kampf anzusagen. Demnach sollen in Zukunft Worte wie „nachhaltig“, „sauber“ oder „ESG“ (Environmental, Social, Governance) nicht mehr für Fonds verwendet werden dürften, die in CO2-intensive Industrien investiert sind. Die neuen Regeln sollen allerdings erst ab der ersten Jahreshälfte 2025 gelten.
Für betroffene Anleger gibt es aber auch schon heute Möglichkeiten, um sich gegen diese Form des Greenwashings zu wehren. So besteht die Option, das vollständig investierte Geld sowie bereits bezahlte Fondsgebühren aus entsprechenden Fonds zurückzufordern. Schließlich haben die jeweiligen Fondsbetreiber ihre Kunden in den meisten Fällen eindeutig in die Irre geführt.
Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen
Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei