20.
Sep 2024

Anleger ziehen monatlich über eine Milliarde Euro aus offenen Immobilienfonds ab

Offene Immobilienfonds befinden sich in einer Krise. Das hat sich nicht zuletzt durch den Einbruch des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds gezeigt. Seit Mitte 2023 fließt zudem mehr Geld aus offenen Immobilienfonds raus, als neue Investoren in diese Anlageklasse investieren. So zogen Anleger Im Juli dieses Jahres sogar mehr als eine Milliarde Euro aus offenen Immobilienfonds ab. Für die Fondsverwalter und weiterhin investierte Kunden wird dies mehr und mehr zu einem Risiko.

Fonds müssen Immobilien aufgrund der Mittelabflüsse verkaufen

Dass offene Immobilienfonds aktuell nicht sonderlich attraktiv für Anleger sind, ist keine Überraschung. Nach dem Immobilienboom während der Niedrigzinszeit ist der Markt für Immobilien aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten seit 2022 fast zum Stillstand gekommen. Es wird immer schwerer, Abnehmer für Häuser zu finden, weshalb deren Preise in den letzten zwei Jahren stark gesunken sind.

Die verantwortlichen Fondsverwalter stellen die aktuellen Mittelabflüsse allerdings vor enorme Herausforderungen. Zwar gilt für Anteile an offenen Immobilienfonds im Normalfall eine zweijährige Halte- und eine einjährige Kündigungsfrist, sodass Anleger ihr Geld frühestens 12 Monate nach ihrer Kündigung von dem jeweiligen Fonds ausgezahlt werden müssen. Doch Cash-Reserven für derart hohe Mittelabflüsse, wie sie aktuell erfolgen, haben nur die wenigsten Fonds. Daher sind diese gezwungen, Immobilien zu verkaufen, um ihre Anleger auszuzahlen.

 

Wurde bei Immobilienbewertungen geschummelt?

Viele Fondsverwalter haben deshalb offensichtlich in den vergangenen Jahren getrickst, um Kündigungen abzuwehren. So haben die Immobilien einiger Fonds trotz der Veränderungen am Markt ab dem Jahr 2022 offiziell noch immer an Wert gewonnen, sodass betroffenen Anlegern eine heile Welt vorgegaukelt wurde.

Zwar werden entsprechende Bewertungen offiziell von unabhängigen Gutachtern vorgenommen. Doch diese Gutachter werden von den jeweiligen Fondsverwaltern bestellt und bezahlt und haben dementsprechend trotzdem ein Interesse, die eigenen Bewertungen im Sinne des Immobilienfonds vorzunehmen.

 

UniImmo: Wohnen ZBI: Kurseinbruch nach fragwürdigen Bewertungen

Wozu dies führen kann, hat sich Ende Juni gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt ist der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds nach einer Sonderbewertung um fast 17 Prozent abgeschmiert. Es war der größte Kurseinbruch eines offenen Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Über Nacht wurden Anlegergelder in Höhe von rund 800 Millionen Euro vernichtet.

Grund für diese Sonderbewertung und den damit verbundenen Kursabsturz waren in diesem Fall die zuvor getätigten Bewertungen der im Fonds gehaltenen Immobilien, die die Realität keineswegs widerspiegelten. Aufgrund von hohen Mittelabflüssen mussten nämlich Immobilien aus dem Fonds verkauft werden. Allerdings dürfen diese maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkauft werden.

Weil dies im aktuellen Mark jedoch unrealistisch war, kam es zu der Sonderbewertung, die den tatsächlichen Verkaufswert der Immobilien bemessen hat. Dabei tat sich eine enorme Kluft zwischen der letzten Bewertung und realen Verkaufserwartungen auf.

 

Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist es wahrscheinlich, dass auch andere offene Immobilienfonds auf ähnliche Weise einbrechen werden wie der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds von Union Investment. Betroffene Anleger sollten in solchen Fällen unbedingt bestehende Schadensersatzansprüche prüfen.

Häufig wurden Immobilienfonds nämlich als sichere Anlageklasse mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet. Dabei hätte professionellen Finanzberatern und auch den Fondsverwaltern selbst klar sein müssen, dass der Immobilienmarkt hohe Höhen, aber auch tiefe Tiefen kennt.

Die meisten Anleger hätten ihr Geld allerdings nicht investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem tatsächlichen Risikoprofil des jeweiligen Fonds gewusst hätten. Deshalb besteht für viele Anleger die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege komplett rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Zinsen zurückzufordern.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.

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