18.
Nov 2020

Audi-Abgasskandal: Schadensersatz trotz Fahrzeugkauf im Jahr 2016

Das Landgericht (LG) Ingolstadt hat dem Halter eines manipulierten Audi A4 aktuell Schadensersatz zugesprochen, obwohl dieser das Fahrzeug erst nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hatte. Der PKW-Besitzer erwarb das manipulierte Fahrzeug im Januar 2016. Wenige Monate zuvor hatte Volkswagen – die Audi-Muttergesellschaft – die Öffentlichkeit in Form einer ad hoc-Meldung über den VW-Abgasskandal informiert. 

Audi-, Seat- und Skoda-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz 

Im Juli entschied der Bundesgerichtshof (BGH) daher, dass die Halter von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen keinen Schadensersatz durchsetzen können, wenn sie ihren PKW erst nach der Veröffentlichung dieser ad hoc-Meldung gekauft haben. Die Richter am Landgericht Ingolstadt unterstrichen mit ihrer Entscheidung jedoch, dass das BGH-Urteil lediglich für VW-Fahrzeuge gilt. 

Verbraucher konnten hingegen auch im Jahr 2016 nicht davon ausgehen, dass auch Audi-, Seat- und Skoda-Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. Tatsächlich wurde jedoch auch in zahlreichen Modellen dieser Hersteller der Schummelmotor EA 189 eingebaut. Dieser erkannte, wenn sich ein Fahrzeug im Testbetrieb befand. In diesem Fall funktionierte die Abagsreinigung einwandfrei. Im tatsächlichen Straßenbetrieb stißeen die betroffenen PKW jedoch ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. 

 

Rechtsanwalt wertet das Geschehen 

„Das Urteil des Landgericht Ingolstadt setzt ein positives Zeichen für Fahrzeughalter von Audi-, Seat- und Skoda-Autos. Diese haben auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie ihr manipuliertes Fahrzeug erst im Jahr 2016 gekauft haben”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt: 

“Im Mai 2020 haben wir von der Kanzlei Goldenstein den Haltern von Fahrzeugen mit dem manipulierten VW-Motor EA 189 deutschlandweit zu Rechtssicherheit verholfen. Damals haben wir das erste BGH-Urteil in der Sache erwirkt. Seitdem steht fest, dass betroffene Verbraucher ihre manipulierten PKW an die jeweiligen Hersteller zurückgeben können und dafür hohen Schadensersatz erhalten. Auf dieses Urteil beziehen sich seitdem sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte.

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, wurde betrogen musste enorme Wertverluste hinnehmen. Teilweise sind die PKW zudem von Fahrverboten in deutschen Innenstädten betroffen. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern daher unbedingt dazu, sich juristisch zu wehren und stehen diesbezüglich gern kostenfrei für eine Rechtsberatung zur Verfügung. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

 

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