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Betrug bei Immobilienbewertungen von offenen Fonds?
Jahrelang boomten die Preise von Immobilien in Deutschland. Doch 2022 drehte sich der Markt, nachdem es zur Zinswende kam, der Ukraine-Krieg zu einer Verteuerung von Baukosten führte und das sogenannte Heizungsgesetz für Unsicherheiten in Bezug auf die energetische Sanierung von älteren Gebäuden sorgte. Trotz dieser Entwicklungen legte der Buchwert der in vielen Immobilienfonds gehaltenen Objekte weiterhin zu. Ging es bei diesen Bewertungen mit rechten Dingen zu?
Große Kluft zwischen Immobilienbewertung und tatsächlichem Wert
Wie realitätsfremd die Bewertung von in offenen Fonds gehaltenen Immobilien teilweise ausfiel, wird am Beispiel des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds von Union Investment deutlich. Die Immobilien dieses Fonds wurden in den Büchern des Verwalters noch bis Ende 2023 auf- und anschließend nur sehr leicht abgewertet.
Weil trotzdem zahlreiche Anleger aus dem Fonds ausstiegen und von ihrer zwölfmonatigen Kündigungsfrist Gebrauch machten, gleichzeitig aber kaum neue Mittel in den Fonds flossen, waren die Verwalter Mitte 2024 zu Immobilienverkäufen gezwungen.
Offene Fonds dürfen ihre Immobilien allerdings maximal 5 Prozent unterhalb des Wertes der letzten Bewertung verkaufen. Weil dies mit den vorgenommenen Bewertungen jedoch vollkommen unrealistisch war, musste eine Sonderbewertung vorgenommen werden. Diese führte jedoch nicht nur zu einer massiven Abwertung der in den Fonds gehaltenen Immobilien, sondern auch zu einer Abwertung des gesamten Fonds um fast 17 Prozent. Dadurch wurden über Nacht knapp 800 Millionen Euro von Privatanlegern vernichtet.
Wie unabhängig sind die verantwortlichen Gutachter wirklich?
Wie es überhaupt dazu kam, dass die in den Fonds gehaltenen Immobilien monatelang offensichtlich vollkommen falsch bewertet wurden, liegt auf der Hand. Grundsätzlich ist zwar ein unabhängiger Gutachter für die Bewertung dieser Immobilien verantwortlich. Doch Insider berichten, dass diese nicht unbedingt immer unabhängig agieren, weil sie von der jeweiligen Fondsgesellschaft bestellt und bezahlt werden. Frei nach dem Motto: „Wenn du nicht schreibst, was wir lesen möchten, kannst du woanders unabhängig begutachten”.
Ähnlich skandalös ist zudem die Tatsache, dass Immobilienfonds wie der UniImmo: Wohnen ZBI selbst nach 2022 noch als risikoarme Investments vermarktet wurden. Dabei hätte den Fondsverwaltern sowie deren Vertriebspartnern längst klar sein müssen, dass der Immobilienmarkt nicht nur hohe Höhen, sondern auch tiefe Tiefen kennt.
Viele betroffene Anleger hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in offene Immobilienfonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko ihrer Anlage informiert worden wären. Deshalb besteht für viele Anleger die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege komplett rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Zinsen zurückzufordern.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.