03.
Nov 2021

Bußgeldbescheid belegt Manipulation von VW EA288-Motoren in Deutschland

Bislang behauptete Volkswagen immer, dass der Automobilhersteller einzig und allein Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA189 illegal manipuliert hat. FOCUS Online veröffentlichte nun allerdings Auszüge aus einem Bußgeldbescheid gegen VW, die den Wolfsburger Konzern schwer belasten. In dem Schreiben finden sich nämlich Aussagen, die auch eine Manipulation des EA288-Motors in Deutschland nahelegen.

Milliardenstrafzahlung auch wegen EA288-Motor

Der EA288-Motor gilt als Nachfolger des EA189-Motors und wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Bereits seit Jahren halten sich die Gerüchte, dass auch der EA288-Motor Abschalteinrichtungen enthält, die betroffene Fahrzeuge auf dem Prüfstand als sauber erscheinen lassen, obwohl diese im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.

Diese Gerüchte scheinen sich durch die Veröffentlichung des Bußgeldbescheids der Staatsanwaltschaft Braunschweig nun endgültig zu bestätigen. Die damit verbundene Strafzahlung in Höhe von einer Milliarde Euro wurde nämlich nicht nur wegen des Einbaus von Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit dem EA189-Motor verhängt, sondern auch wegen der Manipulation von EA288-Autos.

VW betonte bislang stets, dass sich diese Strafzahlungen lediglich auf Fahrzeuge beziehen, die ausschließlich in den USA zugelassen wurden. Doch in dem Bußgeldbescheid ist eindeutig die Rede davon, dass auch europäische Autos mit EA288-Motoren illegale Abschalteinrichtungen enthalten.

Kraftfahrt-Bundesamt vertraute VW blind

Die für die Typengenehmigung dieser Fahrzeuge zuständige Behörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), vertraute nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals blind auf die Aussagen von Volkswagen. Weil der Wolfsburger Konzern dem KBA versicherte, Automobile mit dem EA288-Motor nicht manipuliert zu haben, überprüfte die Flensburger Behörde entsprechende Fahrzeuge zunächst nicht. Das geht aus dem Schriftverkehr zwischen der Behörde und dem Automobilhersteller hervor

Die Deutsche Umwelthilfe, die diesen Schriftverkehr vor wenigen Monaten öffentlich machte, wollte es genauer wissen und führte mehrere Abgastests an Fahrzeugen mit dem EA288-Motor durch. Diese ergaben eindeutig, dass auch diese Autos die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte im normalen Straßenbetrieb massiv überschreiten. Auch in der WDR-Dokumentation #Dieselgate werden entsprechende Messwerte während eines Tests an einem EA288-Auto festgestellt.

KBA rief Fahrzeuge mit EA288-Motor zurück

Mittlerweile hat offensichtlich auch das KBA etwas genauer hingeschaut, denn die Behörde hat immerhin schon zwei Fahrzeuge mit dem EA288-Motor wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Dabei handelt es sich um den VW T6 sowie den VW Crafter.

Insgesamt sind bislang bereits mehrere Hunderttausend Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen und es ist sehr wahrscheinlich, dass zeitnah auch weitere Automobile mit EA288-Motoren wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden. Allein in Deutschland sind vermutlich mehrere Millionen PKW von dem Betrugsfall betroffen.

Täuschte Volkswagen die Öffentlichkeit mit der Ad-Hoc-Mitteilung aus 2015?

Eine besondere Brisanz könnten die neuen Entwicklungen im Rahmen des VW-Abgasskandals auch deshalb entwickeln, weil VW im September 2015 eine Ad-Hoc-Mitteilung zum Abgasskandal veröffentlichte, in der der Konzern angab, dass VW-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen erfüllen. Das scheint jedoch nicht auf Fahrzeuge mit dem EA288-Motor zuzutreffen.

Zudem haben auch führende VW-Mitarbeiter, z.B. Herbert Diess, öffentlich stets betont, dass Fahrzeuge mit dem EA288-Motor nicht Teil des Abgasskandals sind. Diese Aussagen würden sich im Nachhinein als Lüge herausstellen. Es scheint, als hätte Volkswagen nichts aus dem Abgasskandal gelernt.

Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz

Betroffene Halter von Fahrzeugen mit EA288-Motor sollten sich nun unbedingt rechtlich beraten lassen. Die Fahrzeuge könnten durch den Skandal nämlich nicht nur massiv an Wert verlieren, sondern im schlimmsten Fall sogar komplett stillgelegt werden.

Betroffene PKW-Besitzer haben daher die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an VW zurückzugeben, um sich im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind oft ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste.

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