04.
Sep 2020

Daimler-Dieselskandal: Weiterer Rückruf der Mercedes-Benz E-Klasse

Daimler muss zum wiederholten Mal in diesem Jahr eine Variante der Mercedes E-Klasse aufgrund des Dieselskandals zurückrufen. Mehrere Tausend Autos sind von der Rückrufaktion betroffen. Konkret handelt es sich um Dieselfahrzeuge aus den Baujahren 2010-2014, die als Euro 5-Fahrzeuge zugelassen wurden. In den PKW wurde der Motor OM651 verbaut. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) begründet den offiziellen Rückruf damit, dass in den betroffenen PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung integriert wurde, die die Abgaswerte manipuliert. Das bedeutet, dass die betroffenen Autos im Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt wäre. Dass die PKW dennoch zugelassen wurde, liegt an eben dieser Abschalteinrichtung: Diese erkennt, wenn sich die Fahrzeuge im Testbetrieb befinden und schaltet in dieser Situation auf sauber. 

 

Daimler soll auch bei dem Software-Update geschummelt haben 

Die PKW-Halter müssen nun mit Daimler einen Werkstatt-Termin abstimmen. Die betroffenen Fahrzeuge sollen einem Software-Update unterzogen und dadurch umweltfreundlich werden. Doch selbst ein Rückruf inklusive Software-Update macht die Fahrzeuge nicht unbedingt wieder straßentauglich: Bislang musste Daimler bereits zahlreiche Diesel-PKW aufgrund des Abgasskandals zurückrufen und Software-Updates durchführen. Laut eines ZDF-Berichts stoßen die betroffenen PKW der Daimler-Tochter Mercedes-Benz jedoch selbst nach der Durchführung dieses Software-Updates mehr Schadstoffe aus als vorher. 

In dem Testfall hat das ZDF gemeinsam mit dem britischen Unternehmen Emissions Analytics eine Mercedes C-Klasse der Abgasnorm Euro 5 vor der Durchführung eines Software-Updates und danach geprüft. Obwohl das Fahrzeug die zugelassenen Stickoxid-Werte in Höhe von 180 mg/km bereits vor dem Update um das Vierfache übertraf, stieg der Ausstoß nach dem Update in einem ersten Test um weitere 49 mg/km an.  

Ein zweiter Test brachte sogar noch höhere Schadstoffwerte zum Vorschein. Im Falle des EuGH-Urteils könnte demnach auch dieses Software-Update als ungültig erklärt werden und sämtliche Fahrzeuge abermals in die Werkstatt geschickt werden. Sollte Daimler für dieses Problem keine Lösung finden, könnte den Fahrzeugen sogar die Straßenzulassung entzogen werden. 

 

“Halter eines Diesel-PKW von Mercedes-Benz, sollte sich beraten lassen”  

Daimler musste bereits zahlreiche Modelle aufgrund des Abgasskandals zurückrufen, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein“Es ist längst ein offenes Geheimnis, dass auch Mercedes-Benz-Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte erzielen als im tatsächlichen Straßenbetrieb.  

Da die Fahrzeuge deshalb unter anderem enorm an Wert verloren haben und teilweise von Fahrverboten betroffen sind, wehren sich immer mehr Halter gegen diesen Betrug. Wer einen Diesel-PKW von Mercedes-Benz besitzt, sollte sich unbedingt bezüglich eines möglichen Schadensersatzanspruches informieren, denn die Halter haben womöglich Anspruch auf hohe Entschädigungssummen. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein betroffenen PKW-Besitzern für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: