10.
Mrz 2021

Daimler: US-Gericht genehmigt Milliardenvergleich wegen Abgasskandal

Im vergangenen Jahr hat sich Daimler mit den US-Behörden darauf verständigt, wegen des Dieselskandals eine Strafzahlung in Milliardenhöhe aufzubringen. Nun hat ein US-Bundesgericht diesem Vergleich zugestimmt. Insgesamt wird der Mutterkonzern von Mercedes-Benz rund 1,5 Milliarden US-Dollar an die Behörden zahlen. Zuvor hatte der Stuttgarter Autobauer bereits 700 Millionen US-Dollar in die Hand genommen, um rund 250.000 amerikanische Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen zu entschädigen. Auch deutsche Mercedes-Besitzer haben beste Aussicht auf Schadensersatz.

Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt Manipulationen – Halter haben Schadensersatzansprüche

Zuletzt hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehrere Widersprüche von Daimler gegen den Rückruf von insgesamt 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeugen abgewiesen. Konkret bestätigt das KBA damit, dass Daimler illegale Abschalteinrichtungen in mehreren Mercedes-Benz-Modellen verbaut hat. Die betroffenen PKW hielten die vorgeschriebenen Emissionswerte nur während offizieller Zulassungstests ein. Im normalen Straßenbetrieb stießen die PKW hingegen ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffmengen aus.

“Damit ist endgültig bewiesen, dass auch Daimler seine Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert hat. Der Konzern geht jedoch einen ähnlichen Weg wie Volkswagen und entschädigt seine betrogenen Kunden in den USA zuerst. Im Rahmen des VW-Abgasskandals hat es Jahre gedauert, bis auch deutsche Fahrzeughalter Rechtssicherheit in der Sache genossen. Dies wird im Daimler-Dieselskandal viel schneller gehen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr ein Grundsatzurteil fällen wird und den Haltern von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen Schadensersatzansprüche zusichert.

Betroffenen PKW-Besitzern raten wir dazu, sich schnellstmöglich bezüglich ihrer möglichen Rechte zu informieren. Je länger diese mit der Durchsetzung ihrer Rechte warten, umso geringer fällt ihr Entschädigungsanspruch aus. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten die Halter von Dieselskandal-Fahrzeugen gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Diese Fahrzeuge sind vom Daimler-Dieselskandal betroffen

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen Modellen wurden sogenannte Thermofenster verbaut, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgen. In einigen Modellen entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch noch weitere Manipulationen.

So ergaben KBA-Untersuchungen beispielsweise, dass einige Fahrzeuge Zulassungstests erkennen können und den eigenen Abgasausstoß in diesem Fall mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur verbesserten. Im Normalbetrieb stießen die PKW jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Ein illegaler Tatbestand, der mittlerweile durch unabhängige Gutachten bestätigt wurde.

Das sind die Verbraucherrechte im Mercedes-Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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