14.
Aug 2020

Daimler zahlt Milliarden an US-Kunden wegen Dieselskandal

Daimler – der Mutterkonzern von Mercedes-Benz – hat sich im Dieselskandal auf einen Milliarden-Vergleich in den USA geeinigt. Insgesamt will der Konzern mehr als 2 Milliarden Dollar an die Halter von 250.000 manipulierten Mercedes-Fahrzeugen sowie die amerikanischen Behörden zahlen. Auf einen ähnlichen Vergleich einigte sich auch Volkswagen bereits im Jahr 2016 mit den Haltern von manipulierten VW-Fahrzeugen. Betroffene Mercedes-Benz-Besitzer aus Deutschland erhalten kein Entschädigungsangebot von dem Konzern, haben aber dennoch beste Aussichten auf Schadensersatz. 

Dieselskandal holt Daimler auch in Deutschland ein 

Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen.  

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zudem bereits für den 27. Oktober 2020 einen mündlichen Verhandlungstermin im Daimler-Dieselskandal einberufen. Es ist davon auszugehen, dass der BGH Daimler noch in diesem Jahr wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen verurteilen wird. 

 

Daimler wählt im Dieselskandal eine ähnliche Taktik wie VW: America First”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort: 

Die Halter von Daimler-Dieselfahrzeugen sollten sich davon jedoch nicht ermutigen lassen. Wer ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug von Mercedes-Benz besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Die PKW sind im Realbetrieb deutlich umweltschädlicher, als es offiziell kommuniziert und beworben wurde. Im Zuge des Skandals haben die PKW zudem enorm an Wert verloren und können unter Umständen auch von Fahrverboten betroffen sein. Daher können betroffene Daimler-Kunden Schadensersatz-Zahlungen durchsetzen. Sie sollten jedoch schnell handeln: Mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt nämlich der Entschädigungsanspruch. Wir von der Kanzlei Goldenstein beraten Daimler-Halter gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten. 

 

Daimler setzt auf sogenannte Thermofenster – EuGH befasst sich damit 

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. 

 

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

 

 

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