12.
Jul 2024

Wann wird die DWS auch in Deutschland eine Strafe wegen Greenwashing zahlen?

Mittlerweile ist es schon fast ein Jahr her, dass die DWS in den USA eine Millionenstrafe wegen Greenwashing bezahlen musste. Seitdem haben auch deutsche Ermittler mehrfach die Gebäude der Deutschen Bank-Tochter durchsucht. Zuletzt deutete sich an, dass auch hierzulande eine hohe Geldstrafe fällig wird. Doch wann ist es soweit?

DWS-Strafzahlung wird vermutlich noch in diesem Jahr verhängt

Wann genau, die Strafzahlung der DWS publik wird, lässt sich nicht eindeutig sagen. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass es jederzeit der Fall sein kann. Bereits vor der letzten Aktionärsversammlung der DWS im Juni mehrten sich nämlich Medienberichte, wonach die DWS auch in Deutschland ungefähr 20 Millionen Euro zahlen muss, weil der Vermögensverwalter seine Fonds deutlich umweltfreundlicher angepriesen hat, als diese eigentlich waren.

Unter Beobachtern gilt als sicher, dass die Strafzahlung noch in diesem Jahr, vermutlich sogar noch in diesem Sommer, publik wird. Es wäre die höchste Strafzahlung, die jemals in Deutschland wegen Greenwashing verhängt wurde. Auf die DWS kommen wegen des Skandals aber vermutlich noch deutlich mehr Kosten zu.

 

DWS-Anleger können Rechtsansprüche geltend machen

Betroffene Anleger haben nämlich die Möglichkeit, Rechtsansprüche gegenüber der DWS geltend zu machen. Schließlich hätten diese ihre Investments sicherlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt, wenn sie zum Investitionszeitpunkt bereits von dem Greenwashing-Skandal gewusst hätten.

Viele DWS-Investoren haben nämlich bewusst in vermeintlich umweltfreundliche Fonds investiert, um mit ihrer Anlage nicht nur eine Rendite zu erwirtschaften, sondern auch einen positiven Impact zu haben. Allerdings wurden sie von der DWS getäuscht. Der Vermögensverwalter hat seine Fonds nämlich beispielsweise damit beworben, dass diese zu 0 Prozent in Öl und Gas investieren würden. Die in den Fonds gehaltenen Unternehmen verdienten aber durchaus bis zu 15 Prozent mit fossilen Brennstoffen.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS investiert haben, können ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Solche Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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