10.
Feb 2021

Fiat-Abgasskandal: Erfolgreiche Schadensersatzklagen in Deutschland möglich

Im Oktober 2020 gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt bekannt, dass allein in Deutschland rund 200.000 Fahrzeuge mit manipulierten Fiat-Motoren zugelassen wurden. Dies betrifft mehr als 30 Modelle der Marken Alfa-Romeo, Fiat, Iveco und Jeep. Zudem haben zahlreiche Wohnmobilhersteller wie Hymer, Dethleffs und Carthago Fahrzeuge mit den manipulierten Motoren gebaut. Betroffenen Haltern drohen nun unter anderem enorme Wertverluste. Sie haben jedoch Anspruch auf Schadensersatz.

Ständiges Stilllegungsrisiko wegen Abgasskandal

Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2019 gebaut, hätten jedoch eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Sie wurden so konzipiert, dass sie die vorgeschriebenen EU-Schadstoffwerte nur während offizieller Zulassungstests einhalten. Im realen Straßenbetrieb stießen die PKW hingegen ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmenge aus. Das ist illegal. Die manipulierten Fahrzeuge könnten daher jederzeit die Straßenzulassung verlieren.

Daher müssen die betroffenen Fahrzeuge eigentlich zurückgerufen werden, damit ihre Abgasreinigung mittels Soft- oder Hardware-Updates korrigiert werden kann. Bislang halten die zuständigen Behörden aus Italien die Rückrufe aber zurück – womöglich, um Fiat zu schützen. Früher oder später sind Rückrufaktionen jedoch unvermeidbar. Selbst die EU-Kommission ermittelt aufgrund der ausbleibenden Rückrufe bereits gegen Italien.

 

Schadensersatz: Rechtssicherheit in Deutschland dank BGH-Urteil

Wer zwischen 2014 und 2020 ein Fahrzeug mit Fiat-Motor gekauft hat, besitzt unter Umständen ein illegal manipuliertes Automobil und sollte sich schnellstmöglich bezüglich seiner Rechte informieren. Fiat und die Submarken des italienischen Autobauers gehören mittlerweile zu dem Automobilkonzern Stellantis. Obwohl dieser seinen Hauptsitz nicht in Deutschland hat, können betroffene Fahrzeughalter ihre Rechte im Abgasskandal hierzulande problemlos durchsetzen. In Deutschland profitieren die PKW-Besitzer von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung:

Im Mai 2020 sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betroffene Halter haben seit dieser höchstrichterlichen Entscheidung die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten PKW an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können und dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen erhalten. Lediglich die bisherige Nutzungsdauer müssen sich die Kläger in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von dem Schadensersatz abziehen lassen.

Auf das verbraucherfreundliche Urteil werden sich in Zukunft sämtliche deutschen Amt-, Landes- und Oberlandesgerichte beziehen. Zwar gilt es bislang nur für Volkswagen-Modelle mit dem EA189-Motor, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche Hersteller von manipulierten Fahrzeugen übertragen – auch die von Alfa-Romeo, Fiat, Iveco und Jeep.

 

Verbraucheranwalt rät zu Klagen gegen Fiat

“Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern dazu, sich schnellstmöglich bezüglich ihrer Rechte zu informieren. Je länger die PKW-Besitzer mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche warten, umso geringer fallen die finanziellen Entschädigungen aus”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:
“Obwohl es noch keine Rückrufe im Rahmen des Fiat-Abgasskandals gab, sieht die rechtliche Situation für die betroffenen PKW-Halter sehr gut aus. Wir vertreten bereits zahlreiche Kläger in der Sache und rechnen noch in diesem Jahr mit den ersten Urteilen. Gern beraten wir die Besitzer von Fahrzeugen mit manipulierten Fiat-Motoren kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.”

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: