08.
Nov 2022

EuGH-Entscheidung stellt Weichen für Abgasskandal 2.0

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde gerade entschieden, dass Umweltvereinigungen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) juristisch gegen behördlich erteilte PKW-Typgenehmigungen vorgehen dürfen. Zudem definierten die EuGH-Richter erneut hohe Hürden für die Zulässigkeit einer sogenannten Abschalteinrichtung. “Mehr als sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals wird es nun wohl erneut zu mehreren Millionen PKW-Rückrufen kommen. Der EuGH hat heute die Weichen für den Abgasskandal 2.0 gestellt”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei mehr als 42.500 Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Die EuGH-Richter haben sich heute mit mehreren Fragen, die sie von dem Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht vorgelegt bekommen haben, befasst. In Schleswig geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen diverse Genehmigungen des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Die DUH fordert, dass Millionen Fahrzeuge von Herstellern wie VW, Mercedes-Benz oder Audi wegen der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden sollen.

Die Schleswiger Richter wollten unter anderem wissen, ob Umweltvereinigungen wie die DUH überhaupt befugt sind, entsprechende Klagen einzureichen. Außerdem fragte das deutsche Gericht die EuGH-Richter, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Abschalteinrichtung als zulässig klassifiziert werden kann.

Verbraucheranwalt erwartet neue Rückrufe bereits 2023

“Die Deutsche Umwelthilfe geht bereits seit Jahren juristisch gegen mehrere Genehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Unabhängige Abgastests haben nämlich ergeben, dass zahlreiche Diesel-Fahrzeuge von Herstellern wie Audi, Mercedes-Benz oder Volkswagen auch heute noch unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Der Europäische Gerichtshof hat nun bestätigt, dass die DUH in der Sache klagebefugt ist.

Darüber hinaus haben die EuGH-Richter verkündet, dass sogenannte Abschalteinrichtungen nur dann zulässig sind, wenn diese zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind. Fast alle namhaften Automobilhersteller haben entsprechende Abschalteinrichtungen allerdings nur verbaut, um die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge unter amtlichen Prüfbedingungen zu beschönigen. Daher hätten die betroffenen Fahrzeuge nie die EG-Typgenehmigung erhalten dürfen.

Bereits im kommenden Jahr wird es nun mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Rückrufen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kommen, denn das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht muss nun schnellstmöglich über die DUH-Klagen entscheiden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt allein in Deutschland zur Anordnung von mehr als zwei Millionen Fahrzeug-Rückrufen verurteilt wird. Die heutige EuGH-Entscheidung ist die Geburtsstunde dieses Abgasskandals 2.0”, sagt Claus Goldenstein und ergänzt:

Amtliche Rückrufe helfen bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

“Für die Halter der betroffenen Fahrzeuge ist es wichtig, nun schnellstmöglich Klarheit zu erhalten, ob ihre Autos illegal manipuliert wurden. Viele PKW-Besitzer wissen nämlich bis heute nicht, dass ihre Fahrzeuge bereits zum Kaufzeitpunkt illegale Abschalteinrichtungen enthielten und dadurch mittelfristig an Wert verlieren und Folgeschäden erleiden können. Beides würde Entschädigungsansprüche rechtfertigen.

Entsprechende Zivilklagen sind deutlich einfacher, wenn die jeweiligen Autos amtlich zurückgerufen wurden. In dem Fall können die Manipulationen nämlich auf Basis des Rückrufbescheids belegt werden. Ansonsten wäre hierfür beispielsweise ein aufwändig erstelltes Sachverständigengutachten nötig.

Da es im Zusammenhang mit weiteren Fahrzeug-Rückrufen auch zu einer erneuten Klagewelle und einer Verstopfung der zuständigen Gerichte kommen kann, sollten sich betroffene Verbraucher bereits frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren und sich auf eine mögliche Klage vorbereiten. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten hierfür eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten diese ihre Autos sicherlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Dementsprechend besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: