04.
Mai 2021

Dieselskandal-Akten: Das müssen PKW-Halter nun wissen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat der Öffentlichkeit zuletzt die gesamte behördliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zugänglich gemacht. Die Akten zeigen auf, dass das Verkehrsministerium und Volkswagen im Herbst 2015 eng miteinander kooperierten – aber nicht, um den Skandal vollständig aufzuklären. Stattdessen sprachen sich beide Parteien unter anderem ab, wie sie das Thema kommunizieren. Die Leidtragenden dieser Zusammenarbeit waren die betroffenen Verbraucher. Doch was können diese nun aus den Dieselskandal-Akten schließen?

Verkehrsministerium schützte VW zu Lasten der betroffenen Verbraucher

Unter anderem geht aus den Akten hervor, dass das Verkehrsministerium Volkswagen bewusst geschützt hat. So wusste das Ministerium bereits frühzeitig von der Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen, mit denen VW seine Diesel-Fahrzeuge manipulierte. Das Ministerium vermied jedoch, diese Illegalität auch öffentlich zu kommunizieren.

Besonders grotesk erscheint vor diesem Hintergrund, dass das Ministerium seine Formulierungen in der Sache stets mit Volkswagen abstimmte. Der Automobilkonzern nutzte dies natürlich aus und sorgte dafür, dass der damalige Verkehrsminister, Alexander Dobrindt, möglichst wenig Details in der Sache publizieren ließ.

Deutsche Verbraucher hätten viel früher Rechtssicherheit genießen können

Dadurch wurde die Rechtsdurchsetzung von betroffenen Verbrauchern in Deutschland enorm erschwert. Obwohl VW seine betrogenen Kunden in den USA schnell entschädigte, weigerte der Konzern sich hierzulande nämlich lange Zeit sehr erfolgreich gegen entsprechende Schadensersatzklagen.

Erst im Sommer 2019 konnte die Kanzlei Goldenstein das erste stattgegebene Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW erwirken und damit eine Wende in der Dieselskandal-Rechtsprechung einleiten. Seitdem urteilten nämlich nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland diesbezüglich zugunsten der Verbraucher. Im Mai 2020 gelang der Kanzlei dann der endgültige Durchbruch: Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde ein Grundsatzurteil erwirkt. Dadurch ist klar, dass deutsche Verbraucher wegen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

“Hätten die deutschen Behörden die Manipulationen von VW ernsthaft untersucht und die Öffentlichkeit über sämtliche Details in der Sache informiert, wäre das Thema zivilrechtlich sicherlich schon mehrere Jahre früher aufgeklärt worden. Das Verkehrsministerium hat VW allerdings bewusst geschützt. Die Dieselskandal-Akten belegen leider, wie eng die Automobilindustrie und die Politik in der Sache zusammengearbeitet haben, während die Verbraucherseite keine Lobby hatte”, empört sich der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei.

Restschadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal bestehen auch heute noch

Besonders brisant ist diesbezüglich, dass der Bundesgerichtshof sich im vergangenen Jahr recht streng positioniert hat, als es um die dreijährige Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal ging. Demnach sind die Rechte von betroffenen VW-Haltern spätestens am 01. Januar 2020 teilweise verjährt, da VW die Besitzer von manipulierten Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2016 über den Abgasskandal informierte und die betroffenen Fahrzeuge im Zuge eines öffentlichen Rückrufs in die Werkstatt holte.

Das bedeutet konkret, dass betroffene Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche nicht mehr vollständig durchsetzen konnten, als der Bundesgerichtshof in der Sache Klarheit schaffte. Durch die Verschleierungstaktik des Bundesverkehrsministeriums hat die staatliche Institution also Hunderttausenden Verbrauchern in Deutschland die Möglichkeit genommen, vor dem Eintreten der Verjährungsfrist im Dieselskandal Rechtssicherheit zu genießen.

Die gute Nachricht ist: Mittlerweile bestätigten mehrere Gerichte, dass auch heute noch Restschadensersatzansprüche bestehen. PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im VW-Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

Weitere Motoren sind vom VW-Abgasskandal betroffen

Auch heute noch können zudem die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit den Motoren EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 ihre vollständigen Rechte durchsetzen. Der Abgasskandal betrifft nämlich nicht nur den VW-Motor EA 189, dessen Manipulationen 2015 bekannt wurden.

Auch aus den veröffentlichten Dieselakten geht hervor, dass der Abgasskandal den Diesel-Motor EA 288 betrifft. Die Veröffentlichung dieser Abschnitte hatte VW bis zuletzt mit allen juristischen Möglichkeiten zu verhindern versucht, scheiterte damit allerdings. Nun ist klar, wieso VW die Passagen zum EA 288-Motor unbedingt zurückhalten wollte. Die VW-Anwälte selbst schilderten im Schriftverkehr mit den Behörden nämlich, dass auch in dem VW-Motor EA 288 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Nachdem Volkswagen den Behörden allerdings versicherte, dass Fahrzeuge mit dem EA 288-Motor die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien vollständig einhalten, verzichtete das Kraftfahrt-Bundesamt auf eine Kontrolle dieses Sachverhalts. Dieses blinde Vertrauen sorgte dafür, dass die manipulierten Fahrzeuge die Umwelt teilweise noch heute unerlaubt belasten und VW die Manipulationen am EA 288-Motor noch immer bestreitet.
Auch hierzu gibt es allerdings gute Nachrichten: Das erste Oberlandesgericht hat VW wegen der illegalen Manipulation des EA 288-Motors verurteilt. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Rechtsprechung künftig der Standard sein wird.

Dieselskandal-Akten erschüttern Vertrauen in Behörden und Automobilindustrie

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine frühzeitige Veröffentlichung der Akten die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals enorm beschleunigt hätte. Doch das Verkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen haben die Herausgabe der Informationen vehement blockiert, um ihr Fehlverhalten zu verheimlichen.

Für betroffene Verbraucher ist spätestens jetzt klar: Auf die Aussagen von der Automobilindustrie und den Behörden ist leider kein Verlass, wenn es um den Abgasskandal geht. Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, sollte sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen. Es droht nämlich ein enormer Wertverlust sowie im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Straßenzulassung.

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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