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Fällt der Wert des UniImmo-Fonds noch weiter?
Im Juni hat der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI innerhalb eines Tages den stärksten Wertverlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008 erlebt. Insgesamt haben betroffene Anleger haben dadurch bereits rund eine Milliarde Euro verloren und sind nun in Sorge, dass der Fondswert noch weiter fällt. Wird es tatsächlich dazu kommen?
UniImmo Wohnen: Immobilien sind alt und renovierungsbedürftig
Es kann definitiv nicht ausgeschlossen werden, dass der UniImmo Wohnen-Fonds weiterhin an Wert verliert. Nachdem der Immobiliensektor in Zeiten der Nullzinspolitik boomte, befindet sich die Branche spätestens seit der Leitzinserhöhung und dem Beginn des Ukraine-Krieges in einer Krise.
Hinzu kommt, dass die im Fonds gehaltenen Immobilien überwiegend mehr als 20 Jahre alt sind und sich laut Medienberichten oft in einem schlechten Zustand befinden. Der Investitionsbedarf ist also hoch. Das hat wohl auch dazu geführt, dass der Immobilienbestand des Fonds im Juni im Zuge einer Sonderbewertung um rund 17 Prozent abgewertet wurde.
Betroffene Anleger können Investitionen rückgängig machen
Dass betroffene Anleger nun unruhig werden, ist daher absolut berechtigt. Schließlich wurde der Immobilienfonds noch vor wenigen Wochen in einem Werbeprospekt als nur geringfügig riskant bewertet. Zu diesem Zeitpunkt hätte allerdings längst klar sein müssen, dass die im Fonds gehaltenen Immobilien tatsächlich deutlich weniger wert sind, als es der Fondswert zu diesem Zeitpunkt widergespiegelt hat.
Wer in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat, wurde offensichtlich getäuscht. Doch betroffene Anleger können ihr Geld nicht einfach aus dem Fonds abziehen, sondern müssen dies zwölf Monate im Voraus ankündigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsansprüche geltend zu machen und auf diesem Weg sogar noch mehr Geld zurückzubekommen.
Konkret besteht die Option, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.
Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.