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Falschberatung aus Profitgier bei UniImmo: Wohnen ZBI?
Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment steht zunehmend unter öffentlichem Druck, da sowohl Verbraucherschützer als auch Privatanleger dem Fondsverwalter und den am Vertrieb des Fonds beteiligten Volks- und Raiffeisenbanken schwere Vorwürfe machen. Der Grund für die Aufregung: ein Verlust von fast 17 Prozent im Juni 2024 und erhebliche Zweifel an der Risikoeinschätzung des Fonds, der lange Zeit als sicherheitsorientiertes Investment beworben wurde. Besonders brisant ist die Tatsache, dass Union Investment, die für den Fonds verantwortlich sind, zum gleichen Konzern gehört wie die Volks- und Raiffeisenbanken, die den Fonds flächendeckend vertrieben haben.
Anklage wegen irreführender Risikobewertung
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat jüngst eine Unterlassungsklage wegen des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass der Fonds über Jahre hinweg mit einem zu niedrigen Risikoprofil vermarktet wurde. Anleger waren so im Glauben, in ein nahezu risikofreies Investment zu investieren, vergleichbar mit konservativen Staatsanleihen. Im Nachhinein zeigt sich jedoch, dass offene Immobilienfonds wie der UniImmo: Wohnen ZBI sehr wohl anfällig für Marktschwankungen sind und ein erhöhtes Risiko tragen, das bisher von den Fondsanbietern verschwiegen oder zumindest stark heruntergespielt wurde.
Anlegern wurden häufig hohe Investitionssummen empfohlen, teilweise im sechsstelligen Bereich. Die Erwartung einer stabilen Wertentwicklung wurde enttäuscht, als sich die Immobilienbewertungen plötzlich und unerwartet reduzierten. Kritiker werfen den Banken und Fondsmanagern daher vor, die tatsächliche Marktvolatilität verschleiert zu haben.
Vertrieb durch Volks- und Raiffeisenbanken: Vertrauensmissbrauch?
Eine zentrale Rolle spielt bei den Vorwürfen der Vertriebsweg des Fonds. Über Volks- und Raiffeisenbanken wurde der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds vor allem an Privatanleger vermarktet, die durch das dichte Filialnetz und den Ruf der Banken als „Bank des kleinen Mannes“ großes Vertrauen in die Empfehlungen der Berater setzten. Diesen Anlegern wurde jedoch oft nicht vermittelt, dass offene Immobilienfonds im Krisenfall stark an Wert verlieren können, wie die jüngste Entwicklung schmerzhaft gezeigt hat.
Die Entscheidung, den Fonds gezielt an sicherheitsorientierte Anleger zu vermarkten, wird heute stark kritisiert. Viele dieser Anleger sind verärgert und fühlen sich betrogen, da ihnen nicht bewusst war, dass die Anteile an offenen Immobilienfonds wie UniImmo: Wohnen ZBI auch einem drastischen Wertverfall unterliegen können.
Künstlich hochgehaltene Bewertungen?
Auch Stiftung Warentest hat kürzlich den Fonds und dessen Bewertungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Immobilienbewertungen wurden teilweise bis Ende 2023 künstlich stabil gehalten, obwohl der Immobilienmarkt seit 2022 deutliche Abschwächungen zeigte. Damit liegt die Vermutung nahe, dass die Fondsmanager versuchten, einen Wertverfall hinauszuzögern, um Anleger nicht zu verunsichern.
Auch die Verbindungen zwischen den Fondsmanagern und den beauftragten Gutachtern werfen Fragen auf. Zwar sollen unabhängige Gutachter sicherstellen, dass Immobilien realitätsnah bewertet werden, doch die Vergütung der Gutachter durch den Fondsmanager selbst lässt Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit aufkommen.
Erst die abrupte Korrektur im Juni 2024, die fast eine Milliarde Euro an Anlegergeldern vernichtete, legte die Differenz zwischen dem Buchwert der Immobilien und deren realem Marktwert offen. Anleger fühlen sich seither getäuscht, da die bisherige Stabilität nur auf dem Papier bestand und der Kurssturz die tatsächliche Risikoexponierung offenbarte.
Handlungsoptionen und Rechtsansprüche für Anleger
Für betroffene Anleger besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Union Investment und die beteiligten Banken geltend zu machen. Grundsätzlich haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nachweislich über das Risiko ihrer Investition getäuscht wurden oder wenn die Anlage irreführend als sicherheitsorientiert dargestellt wurde. Viele Investoren prüfen derzeit, ihre Investitionen juristisch rückgängig zu machen und das investierte Kapital zurückzufordern.
Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Über ein sicheres Online-Formular können Investoren Informationen zu ihrem Investment übermitteln, welche dann von den Experten der Kanzlei überprüft werden. Dieser Service ist unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann ohne Kostenrisiko erfolgen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten. Für Anleger ohne entsprechende Versicherung gibt es zudem die Möglichkeit, die Klage selbst zu finanzieren.