16.
Sep 2024

Grüne Fondsprodukte: Vom Gewinnerthema zum Geschäftsrisiko

In den letzten Jahren galten nachhaltige Investments als das Nonplusultra für große Fondsgesellschaften wie die DWS oder Union Investment. So setzten immer mehr Vermögensverwalter bei ihrer Anlagestrategie zumindest offiziell auf grüne, ökologische und soziale Kriterien, um die Erwartungen einer zunehmend umweltbewussten Investorengemeinschaft zu erfüllen. Mittlerweile werden allerdings kaum noch sogenannte ESG-Fonds aufgelegt. Teilweise sehen sich Vermögensverwalter sogar mit Schadensersatzklagen wegen Greenwashing konfrontiert.

Der Aufstieg der grünen Fondsprodukte

Der Trend hin zu nachhaltigen Anlagen nahm in den vergangenen Jahren enorm an Fahrt auf. Faktoren wie der Klimawandel, politische Entscheidungen zugunsten einer CO2-armen Wirtschaft sowie ein wachsendes Bewusstsein der Verbraucher führten dazu, dass ökologische und soziale Kriterien zu einem zentralen Bestandteil vieler Investmentstrategien wurden. Diese Entwicklung spiegelte sich nicht nur in einem wachsenden Angebot an Fondsprodukten wider, sondern auch in der starken Nachfrage von Investoren.

Besonders attraktiv wirkten nachhaltige Investments aufgrund ihres versprochenen „doppelten Gewinns“: Neben finanziellen Renditen versprachen sie auch positive Effekte auf Umwelt und Gesellschaft. Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzten, sollten langfristig besser positioniert sein, um von Regulierungen und einem veränderten Konsumverhalten zu profitieren.

 

Der Kampf gegen Greenwashing

Mit dem Boom der nachhaltigen Fondsprodukte kamen jedoch auch Herausforderungen auf die Anbieter zu. Insbesondere die Regulierungsbehörden verstärkten ihre Anforderungen, um Greenwashing zu verhindern. In der EU führte dies zur Einführung von Richtlinien wie der EU-Taxonomie-Verordnung und der Offenlegungsverordnung (SFDR), die Fondsanbieter zwingen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien transparent offenzulegen und zu dokumentieren.

Diese Regulierungen haben dazu geführt, dass viele Fondsgesellschaften ihre Produkte, die früher als „grün“ galten, mittlerweile neu bewertet haben. Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS, musste in den USA sogar schon eine Millionenstrafe zahlen, weil das Unternehmen Fondsprodukte als nachhaltig beworben hat, obwohl diese in Wahrheit gar nicht so umweltfreundlich waren. Auch in Deutschland laufen deshalb Ermittlungen gegen die DWS.

 

Anleger setzen Schadensersatzansprüche durch

Andere Vermögensverwalter haben mit ihren ESG-Fonds ebenfalls in kontroverse Unternehmen investiert, die ihr Geld mindestens teilweise mit Öl- oder Gasgeschäften verdienen oder gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen. So haben unter anderem Untersuchungen der Nichtregierungsorganisation Facing Finance ergeben, dass über 1000 in Deutschland gehandelte “grüne” Fonds in Wahrheit gar nicht so grün sind.

Weil mit ESG-Fonds allerdings nicht in solche Unternehmen investiert werden soll, können betroffene Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Schließlich hätten diese nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in diese Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von der tatsächlichen Nachhaltigkeit des jeweiligen Fonds gewusst hätten. Aufgrund solcher Anlegerklagen entsteht für die verantwortlichen Fondsgesellschaften ein Geschäftsrisiko in Milliardenhöhe.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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