12.
Aug 2024

Immo-Tommy: Verbraucheranwalt sieht bestehende Schadensersatzansprüche, warnt aber vor Prozessrisiko

Laut Medienberichten soll der Influencer “Immo Tommy” seine Reichweite genutzt haben, um gemeinsam mit seinem Netzwerk Schrottimmobilien zu hohen Preisen an ahnungslose Verbraucher zu verkaufen. “Betroffene Immobilienkäufer wurden offensichtlich getäuscht und haben grundsätzlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aus juristischer Perspektive sind entsprechende Klagen zwar erfolgsversprechend. Dennoch ist es ungewiss, ob die betroffenen Kläger je einen Cent zurückbekommen. Erfahrungsgemäß würden Immo Tommy und seine Vertriebspartner im Zuge einer Klagewelle nämlich Insolvenz anmelden, sodass die geschädigten Verbraucher im schlimmsten Fall sogar auf ihren Prozesskosten sitzen bleiben”, meint Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine gleichnamige Kanzlei hat bereits über 100.000 Verbraucher bei zivilrechtlichen Anliegen erfolgreich vertreten.

Verbraucheranwalt rät aufgrund des finanziellen Risikos von Klagen ab

“Die Medienberichte über Immo Tommy und sein Netzwerk sprechen eine eindeutige Sprache: Ahnungslose Verbraucher wurden von dem vermeintlichen Erfolg des Influencers geblendet und haben über sein Netzwerk Schrottimmobilien zu exorbitanten Preisen gekauft, überhöhte Provisionen gezahlt und unübliche Finanzierungsverträge abgeschlossen. Dabei wurden sie in der Regel unvollständig über die Einzelheiten ihres Immobilienkaufs aufgeklärt und offensichtlich arglistig getäuscht. Deshalb besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber Immo Tommy und den verantwortlichen Maklern geltend zu machen”, erklärt Verbraucheranwalt Claus Goldenstein, schränkt jedoch ein:

“Solche Klagen sind mit einem vergleichsweise hohen Risiko verbunden, denn die Anwalts- und Verfahrenskosten können sich aufgrund der sechs- bis siebenstelligen Streitwerte schnell auf mehrere Zehntausend Euro belaufen. Zwar muss die Gegenseite diese Kosten im Erfolgsfall einer Klage übernehmen. Doch erfahrungsgemäß melden Einzelunternehmer und Privatpersonen Insolvenz an, sofern sie mit einer derartigen Klagewelle konfrontiert sind. Dann erhalten die betroffenen Kläger im schlimmsten Fall trotz eines positiven Urteils nicht nur kein Geld zurück, sondern bleiben auch auf ihren hohen Prozesskosten sitzen.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte raten betroffenen Immobilienkäufern deshalb von einer derartigen Klage ab. Wer rechtsschutzversichert ist, kann das Risiko einer solchen Klage zwar eingehen, da sich das finanzielle Risiko in dem Fall nur die möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung beläuft. Allerdings deckt kaum eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung eine solche Klage überhaupt ab, da für entsprechende Fälle eine spezielle Immobilienrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden muss. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

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