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Offene Immobilienfonds sind keine sichere Geldanlage
Offene Immobilienfonds wie der UniImmo: Wohnen ZBI wurden in Deutschland als stabile Investition für sicherheitsorientierte Anleger vermarktet. Doch aktuelle Entwicklungen zeigen, dass diese Fonds oft nicht das halten, was sie versprechen. Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erheben daher schwere Vorwürfe gegen Union Investment und die Volks- und Raiffeisenbanken, die für den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds bzw. dessen Vermarktung verantwortlich sind.
Eklatante Unregelmäßigkeiten und überhöhte Bewertungen
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Bewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien. Laut Stiftung Warentest wurde der Wert der Objekte lange zu hoch angesetzt, selbst als der Immobilienmarkt seit 2022 deutlich nachgab. Dies führte dazu, dass Anleger oft zu überteuerten Preisen in den Fonds investierten, ohne das tatsächliche Risiko zu kennen. Dies war auch bei vielen anderen Fonds der Fall.
Bei dem UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds sorgte dies nach einer Sonderbewertung im Juni dieses Jahres für einen dramatischen Kursverlust von rund 17 Prozent, was betroffene Anleger Hunderte Millionen Euro kostete. Diese späte Anpassung war aus Sicht der Verbraucherschützer vermeidbar und ließ Investoren mit erheblichen Verlusten zurück.
Fehlleitende Vermarktung und das Risikoindikator-Dilemma
Besonders fragwürdig ist, wieso das Risikoprofil offener Immobilienfonds wie dem UniImmo: Wohnen ZBI wurde systematisch niedrig gehalten wurde. Die Volks- und Raiffeisenbanken haben den Fonds über Jahre hinweg als nahezu risikofrei vermarktet und diesen mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe beworben.
Tatsächlich sind Immobilienfonds allerdings starken Schwankungen unterworfen, die besonders in Krisenzeiten zu drastischen Wertverlusten führen können. Experten argumentieren, dass Fonds dieser Art keinesfalls an sicherheitsorientierte Anleger vermarktet werden sollten, da der Immobilienmarkt sowohl starke Boomphasen als auch tiefgreifende Krisen kennt.
Die jüngsten Entwicklungen am Immobilienmarkt zeigen deutlich, dass offene Immobilienfonds keine sichere Geldanlage sind und sich besonders für risikoscheue Anleger kaum eignen. Wertverluste durch Marktveränderungen und lange Kündigungsfristen, die kurzfristige Ausstiege verhindern, machen diese Fonds für sicherheitsorientierte Anleger riskant.
Schadensersatzansprüche können durchgesetzt werden
Für betroffene Privatinvestoren, die aktuell Geld mit einem Investment in den UniImmo: Wohnen ZBI oder einen anderen offenen Immobilienfonds verloren haben, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schließlich hätten betroffene Anleger ihr Geld wohl niemals in den jeweiligen Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem tatsächlichen Risiko ihrer Anlage gewusst hätte.
Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Über ein sicheres Online-Formular können Investoren Informationen zu ihrem Investment übermitteln, welche dann von den Experten der Kanzlei überprüft werden. Dieser Service ist unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann ohne Kostenrisiko erfolgen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten. Für Anleger ohne entsprechende Versicherung gibt es zudem die Möglichkeit, die Klage selbst zu finanzieren.