10.
Okt. 2024

Dürfen Immobilienfonds als risikoarme Investments vermarktet werden?

Die Frage, ob Immobilienfonds als risikoarme Investments vermarktet werden dürfen, rückt angesichts der jüngsten Marktentwicklungen verstärkt in den Fokus. Viele Anleger, die in der Vergangenheit in offene Immobilienfonds investiert haben, sehen sich nun mit erheblichen Verlusten konfrontiert und zweifeln an den Versprechen der Fondsverwalter und deren Vertriebspartner. Ein besonders umstrittenes Thema: Hätten diese Fonds tatsächlich als risikoarme Investments vermarktet werden dürfen oder lag eine Fehlkommunikation vor?

Kritik an der Vermarktung als sicherheitsorientierte Anlage

Ein Hauptkritikpunkt an der Vermarktung vieler Immobilienfonds ist die Einschätzung des Risikoprofils. Einige Fondsanbieter haben ihre Produkte über Jahre hinweg als sicherheitsorientierte Anlagen verkauft. Dabei wurde oft der Vergleich mit risikoarmen Finanzprodukten, wie etwa Staatsanleihen, gezogen. Experten weisen jedoch darauf hin, dass Immobilienmärkte starken Schwankungen unterliegen können – sowohl in Phasen des Booms als auch in Krisenzeiten.

Die Vorstellung, dass Immobilienfonds grundsätzlich risikoarm sind, ist daher irreführend. Insbesondere offene Immobilienfonds, die in Gewerbe- oder Wohnimmobilien investieren, können bei Marktverwerfungen deutlich an Wert verlieren. Anleger, die in der Erwartung eines stabilen Investments investiert haben, erleben bei Kursrückgängen häufig unerwartete Verluste.

 

Wertverluste durch veränderte Marktbedingungen

Ein Beispiel für diese Problematik ist die jüngste Entwicklung in der Immobilienbranche, die durch steigende Zinsen und sinkende Immobilienpreise geprägt ist. Viele Fonds haben den Wert der gehaltenen Immobilien nicht rechtzeitig an die realen Marktbedingungen angepasst. Dies führte dazu, dass Anleger teilweise zu überhöhten Preisen investierten, die nicht der tatsächlichen Marktwertentwicklung entsprachen.

Besonders problematisch ist dabei die Tatsache, dass viele Anleger durch die vermeintliche Stabilität der Fonds nicht mit solch drastischen Wertverlusten gerechnet haben. Bei einem plötzlichen Einbruch des Immobilienmarktes kann der Wert der Fondsanteile rapide sinken, zumal ein Ausstieg aus offenen Immobilienfonds in der Rgeel nur innerhalb langer Kündigungsfristen möglich ist.

Rechtsansprüche für geschädigte Anleger?

Anleger, die sich durch die irreführende Darstellung der Risiken getäuscht fühlen, haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen Fondsanbieter ihre Produkte fälschlicherweise als nahezu risikofrei beworben haben. Dies war zum Beispiel bei dem UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds der Fall, der im Juni nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien über Nacht um fast 17 Prozent an Wert einbüßte.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat in der Sache bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.

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