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Immobilienfonds: Selbst bei Kündigung herrscht Ungewissheit über Investment
Offene Immobilienfonds stehen aktuell unter Druck, weil der Immobilienmarkt in den vergangenen zwei Jahren zum Stillstand gekommen ist und immer mehr Anleger ihre Beteiligungen aus Angst vor hohen Verlusten kündigen. Aufgrund der langen Kündigungsfristen wissen Investoren allerdings selbst im Kündigungsfall nicht, wie viel Geld sie letztlich zurückbekommen. Viele betroffene Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Lange Halte- und Kündigungsfristen bei offenen Immobilienfonds
Konkret besteht für offene Immobilienfonds in der Regel eine Haltefrist in Höhe von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Erstinvestments sowie eine Kündigungsfrist in Höhe von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Kündigung. Auf diesem Weg sichern sich die Fondsverwalter ab, dass sie bei Liquiditätsengpässen genug Zeit haben, um Immobilien zu verkaufen und die jeweiligen Anleger dadurch auszahlen zu können.
Für betroffene Anleger bedeutet dies allerdings, dass sie zum Kündigungszeitpunkt überhaupt nicht wissen, wie viel Geld sie eigentlich zurückbekommen, denn es wird immer der Anteilswert nach Ablauf der Kündigungsfrist ausbezahlt und nicht der Anteilspreis zum Kündigungszeitpunkt. Das kann insbesondere in der aktuellen Situation problematisch sein, denn innerhalb der kommenden 12 Monate kann es durchaus zu weiteren Wertverlusten am Immobilienmarkt kommen.
Offener Immobilienfonds wurde über Nacht um fast eine Milliarde Euro abgewertet
Hinzu kommt, dass der Buchwert vieler in offenen Fonds gehaltenen Immobilien keineswegs dem tatsächlichen Wert entspricht. Dies mussten Anleger des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds im Juni schmerzlich feststellen. Nachdem der Fondswert trotz der negativen Marktentwicklung seit 2022 weitgehend stagnierte, sah sich der Fondsverwalter aufgrund von Kündigungen zu Immobilienverkäufen gezwungen.
Da ein Verkauf auf Basis der letzten Bewertungen unmöglich war, Immobilienfonds ihre Objekte allerdings nur maximal fünf Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen dürfen, musste eine Sonderbewertung erfolgen. Diese führte nicht nur zu einer starken Abwertung der im Fonds gehaltenen Immobilien, sondern auch des gesamten Fonds. Dadurch verloren betroffene Anleger über Nacht fast 17 Prozent ihres Investments – insgesamt nahezu eine Milliarde Euro.
Aufgrund dieser Entwicklungen fürchten viele Privatanleger, die Geld in offene Immobilienfonds investiert haben, Totalverluste und verkaufen ihre Anteile teilweise an der Börse, wo dies auch kurzfristig möglich ist. Allerdings verlangen die Käufer an der Börse dafür eine Liquiditätsprämie, sodass Anteile des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds an der Börse momentan beispielsweise für etwa 30 Prozent unterhalb des aktuellen Anteilswerts gehandelt werden. Ein kurzfristiger Verkauf führt also zu weiteren Verlusten.
Offene Immobilienfonds: Schadensersatzansprüche bestehen
Es gibt jedoch eine Option, wie betroffene Anleger ihr vollständiges Investment zurückbekommen können. Oftmals besteht nämlich die Option, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die komplette Investitionssumme inklusive bereits bezahlter Fondsgebühren zurückzufordern. Das ist möglich, weil fast alle offenen Immobilienfonds trotz der möglichen Schwankungen am Immobilienmarkt als nahezu risikofreie Investments vermarktet wurden.
Mittlerweile geht sogar die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die irreführende Risikobewertung vieler Immobilienfonds vor und hat eine Unterlassungsklage wegen des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds eingereicht, weil dieser Fonds nach Meinung von Deutschlands obersten Verbraucherschützern eigentlich als hochriskantes Investment hätte vermarktet werden müssen. Stattdessen wurde der Fonds jahrelang mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vertrieben und gilt selbst jetzt noch laut des Fondsverwalters als geeignet für vergleichsweise risikoaverse Anleger.
Bis es in diesem Verfahren zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt in der Sache kommt, könnten zwar noch Jahre vergehen. Doch betroffene Anleger können und sollten schon jetzt bestehende Rechtsmittel prüfen. Die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist nämlich vollkommen unabhängig von der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale möglich.
Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.