24.
Okt. 2024

Klagewelle wegen UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ist möglich

Obwohl der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI Ende Juni über Nacht um knapp 17 Prozent eingebrochen ist, wurde er zuvor noch als risikoarmes Investment beworben. Viele betroffene Anleger können deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen. Höchstwahrscheinlich kommt es sogar zu einer Klagewelle.

Hunderttausende Anleger von Kurseinbruch betroffen – erste Klagen eingereicht

Bis heute hat der UniImmo: Wohnen ZBI ein Volumen in Höhe von rund vier Milliarden Euro. Schätzungsweise 150.000 bis 200.000 Privatanleger haben einen Teil ihres Vermögens oder sogar all ihr Erspartes in den Fonds investiert, weil ihr Finanzberater ihnen dies empfohlen hat.

Der Fonds, der überwiegend von den Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben wurde, hätte wahrscheinlich ein deutlich niedrigeres Volumen, wenn er mit einem anderen Risikoprofil beworben worden wäre. Obwohl der Immobilienmarkt nämlich von Schwankungen betroffen ist, wurde der UniImmo: Wohnen ZBI vermarktet, als wäre es eine deutsche Staatsanleihe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb sogar schon eine Unterlassungsklage eingereicht, damit der Fonds künftig mit einem ganz anderen Risikoprofil beworben wird.

Auch die ersten Anlegerklagen wurden bereits von der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte eingereicht. Zudem ist es denkbar, dass eine regelrechte Klagelawine losgelöst wird und Tausende weitere Klagen in den kommenden Wochen folgen. Schließlich hätten fast alle betroffenen Anleger ihr Geld wohl nicht in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem tatsächlichen Risiko gewusst hätten. Deshalb kann die vollständig investierte Summe, inklusive bereits gezahlter Gebühren, zurückgefordert werden.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Die Anleger- und Verbraucherkanzlei bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Über ein sicheres Online-Formular können Anleger Informationen zu ihrem Investment übermitteln, welche dann von den Experten der Kanzlei überprüft werden. Dieser Service ist unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann ohne Kostenrisiko erfolgen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten. Für Anleger ohne entsprechende Versicherung gibt es zudem die Möglichkeit, die Klage selbst zu finanzieren.

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