Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihre Verluste zurück
Über 1000 ESG-Fonds enthalten kontroverse Investments
Viele Anleger möchten mit ihren Investments nicht nur eine anständige Rendite erwirtschaften, sondern auch einen positiven Impact haben. Investitionen in Rüstungs- oder Ölunternehmen lehnen viele Investoren dementsprechend ab. Die größten Vermögensverwalter der Welt haben längst auf diesen Trend reagiert und sogenannte ESG-Fonds aufgelegt, die sich durch einen positiven Einfluss auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auszeichnen sollen. Doch viele dieser angeblich nachhaltigen Fonds sind in Wahrheit gar nicht so nachhaltig. Betroffene Anleger können ihre vollständigen Investitionen in sogenannte Greenwashing-Fonds deshalb vollständig zurückfordern.
Über 1000 nachhaltige Fondsprodukte halten nicht, was sie versprechen
Analysen von Nichtregierungsorganisationen wie Urgewald und Facing Finance haben ergeben, dass allein in Deutschland über 1000 als nachhaltig deklarierte Fondsprodukte in Wahrheit in kontroverse Unternehmen investiert sind. Diese Unternehmen verdienen ihr Geld unter anderem mit fossilen Brennstoffen oder missachten Arbeits- und Menschenrechte.
Medial wird vor allem Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS Group, mit Greenwashing bei Fondsprodukten in Verbindung gebracht. Doch die Recherchen von Urgewald und Facing Finance zeigen, dass auch andere namhafte Vermögensverwalter wie die Allianz, Union Investment oder die DEKA-Fondsprodukte als deutlich nachhaltiger angepriesen hat, als diese tatsächlich sind.
Greenwashing: Neue Regulierung, Anlegerklagen sind möglich
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) hat bereits angekündigt, Greenwashing bei Finanzprodukten den Kampf anzusagen. Demnach sollen in Zukunft Worte wie „nachhaltig“, „sauber“ oder „ESG“ (Environmental, Social, Governance) nicht mehr für Fonds verwendet werden dürften, die in CO2-intensive Industrien investiert sind. Die neuen Regeln sollen allerdings erst ab der ersten Jahreshälfte 2025 gelten.
Schon jetzt zeigt sich jedoch die Wirkung der Regulierung. So hat Deutschlands größter Fondsverwalter, die DWS Group, in diesem Jahr nur drei ESG-Fonds aufgelegt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 25. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Fonds den strengen Anforderungen der neuen Regulierung nicht standhalten können. Zudem musste die DWS selbst jetzt schon eine Millionenstrafe wegen Greenwashing zahlen.
Konkret hat die DWS nach Ermittlungen der US-Börsenaufsicht SEC rund 19 Millionen Dollar gezahlt, weil ihre Fonds als umweltfreundlicher angepriesen wurden, als diese tatsächlich waren. Das war die bis dato höchste Strafe, die jemals wegen Greenwashing gezahlt wurde. Auch in Deutschland wird in der Sache bereits gegen die DWS ermittelt und auch hierzulande steht der DWS laut Insidern eine Millionenstrafe unmittelbar bevor.
Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen
Deutlich teurer könnten für die DWS und andere Fondsverwalter allerdings Anlegerklagen werden. Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld nämlich vollständig zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde.
Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.