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Landgericht Verden spricht Glücksspieler die Erstattung seiner Online-Verluste zu
Ein Mann aus Niedersachsen hat innerhalb von fast vier Jahren über 12.000 Euro bei Online-Poker und –Sportwetten der Marken BWIN und Partypoker verzockt. Das Landgericht (LG) Verden hat dem Mandanten der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte nun die vollständige Erstattung dieser Verluste zugesprochen. Electra Works, die Betreibergesellschaft hinter den beiden Glücksspiel-Marken, hatte während dieses Zeitraumes nämlich keine in Deutschland gültige Online-Glücksspiellizenz.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem Verfahren am LG Verden ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen August 2016 und Juli 2020 insgesamt 13.044,28 Euro auf zwei Websites des Glücksspiel-Unternehmens Electra Works Ltd. aus Gibraltar einzahlte und sich lediglich 876,20 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 12.168,08 Euro hat er auf den Websites verzockt. Während dieses Zeitraumes verfügte Electra Works allerdings über keine bundesweit gültige Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der Regierung von Gibraltar sowie von der UK Gambling Commission.
Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizensierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Electra Works.
Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Electra Works und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Verden so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.