21.
Jun 2024

LG Braunschweig spricht Glücksspielerin über 50.000 Euro zu

Innerhalb von sieben Jahren hat eine niedersächsische Verbraucherin über 50.000 Euro auf mehreren Websites des Glücksspiel-Unternehmens Electra Works verzockt. Doch das Geld soll die Frau nun zurückerhalten, denn Electra Works hätte eigentlich nie Geld von ihr annehmen dürfen. Deshalb bekommt sie es nun zurück. Das entschied das Landgericht Braunschweig aktuell in einem von Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahren.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Darmstadt ging es um die Klage einer Frau, die zwischen Oktober 2013 und Oktober 2020 insgesamt 51.887,80 Euro auf Glücksspiel-Websites wie www.partypoker.com, www.premium.com und www.bwin.com verzockt hatte. Während dieses Zeitraumes verfügte die Betreibergesellschaft dieser Websites, Electra Works, allerdings über keine bundesweit gültige Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der Regierung von Gibraltar sowie von der UK Gambling Commission.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizensierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Electra Works.

Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Electra Works und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Darmstadt so und sprach der Mandantin der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung ihrer Verluste zu.

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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