22.
Nov 2022

LG Frankfurt: Schadensersatz für manipulierten VW Golf mit EA288-Motor

Das Landgericht (LG) Frankfurt hat dem Halter eines VW Golf aktuell Schadensersatz wegen des Abgasskandals zugesprochen. Insgesamt erhält der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte mehr als 31.000 Euro sowie Verzugszinsen für sein sieben Jahre altes Auto, das mit einem Diesel-Motor des Typs EA288 ausgestattet wurde.

Hintergrundinformationen zum EA288-Abgasskandal

Bereits im Mai 2020 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Diesel-Motor EA189 Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein solches Grundsatzurteil in Bezug auf den EA288-Motor steht hingegen noch aus, zumal die Mehrzahl der Fahrzeuge mit dieser Motorisierung gar nicht von amtlichen Rückrufen wegen des Abgasskandals betroffen sind.

Der EA288-Motor gilt als direkter Nachfolger des EA189-Motors und wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Nachdem die Manipulation des EA189-Motors im Jahr 2015 öffentlich bekannt wurde, geriet auch der EA288-Motor schnell unter Manipulationsverdacht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vertraute allerdings auf Aussagen von VW, wonach dieser Motor nicht vom Abgasskandal betroffen sei und rief die betroffenen Fahrzeuge deshalb auch nicht zurück.

Mittlerweile ergaben jedoch zahlreiche unabhängige Abgastests, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor die vorgeschriebenen Umweltregularien teilweise nur auf dem Prüfstand einhalten, während sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Das wurde beispielsweise bei unabhängigen Abgastests, die im Rahmen der WDR-Dokumentation #Dieselgate durchgeführt wurden, festgestellt.

Hessischer Kläger erhält fast den gesamten PKW-Kaufpreis zurück

Auch die Richter am LG Frankfurt sahen es als erwiesen an, dass Volkwagen den Kompaktwagen des Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte auf illegale Weise manipuliert hat. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt davon gewusst, hätte er sein Fahrzeug vermutlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben. Deshalb sprachen ihm die Frankfurter Richter nun Schadensersatz zu.

Insgesamt muss VW dem Hessen 31.016,78 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von fast 2.500 Euro zahlen. Obwohl der Mann mit dem Fahrzeug insgesamt fast 60.000 Kilometer zurückgelegt hat, erhält er nun nur knapp 3000 Euro weniger als er vor sieben Jahren dafür gezahlt hat. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt hätte er für das Fahrzeug vermutlich allerhöchstens 23.000 Euro erhalten.

BGH befasst sich im Februar 2023 mit EA288-Manipulationen

Im Februar 2023 werden sich auch die Richter am Bundesgerichtshof erstmals mit dem EA288-Abgasskandal befassen. Das BGH-Verfahren sollte eigentlich schon im Dezember 2022 stattfinden, doch es wurde zuletzt kurzfristig verschoben. Das liegt daran, dass sich die BGH-Richter in der mündlichen Verhandlung auch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) äußern möchten, dessen Verkündung bislang jedoch noch nicht terminiert wurde. Die BGH-Richter gehen nun davon aus, dass dies bis Februar der Fall sein wird.

Am Europäischen Gerichtshof geht es darum, ob selbst eine fahrlässige Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Sollten die EuGH-Richter diese Frage bejahen, wovon Prozessbeobachter ausgehen, erleichtert das die Abgasskandal-Klagen von vielen betroffenen Verbrauchern und es hätte auch Auswirkungen auf die Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Motor EA288. Diese wären in Zukunft noch erfolgsversprechender.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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