25.
Okt. 2024

Urteil am LG Limburg: Spieler erhält 87.000 Euro zurück

Innerhalb von gerade einmal einem Jahr hat ein Mann aus Hessen mehr als 87.000 Euro online verzockt. Doch das Landgericht Limburg hat dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zugesprochen. Über die Websites, auf denen der Mann das Geld verloren hat, hätte in Deutschland nämlich kein Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Insgesamt verspielte der Mann zwischen September 2019 und September 2020 87.455,90 Euro auf Websites der Marken BWIN und Premium.com die während dieses Zeitraumes beide von dem Unternehmen ElectraWorks Limited mit Hauptsitz in Gibraltar betrieben wurden.

Eigentlich hätte EletraWorks in Deutschland während dieses Zeitraumes allerdings nie um deutsche Kunden werben bzw. Geld von diesen annehmen dürfen. Das liegt daran, dass Online-Glücksspiel in Deutschland erst im Oktober 2020 legalisiert wurde. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei dort lizenzierte Glücksspielanbieter sich auch nur an die Bewohner des nördlichsten Bundeslands der Nation richten und ihre Angebote nicht bundesweit offerieren durften.

Da es nicht möglich ist, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen, sind die Verträge zwischen den Glücksspielanbietern und ihren deutschen Kunden illegal. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von ElectraWorks und anderen Anbietern, die illegal in Deutschland aktiv waren, bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Limburg so und sprach dem Mandanten der Verbraucherkanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 1100 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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