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LG Stuttgart: Glücksspielerin erhält über 52.000 Euro zurück
Innerhalb von gerade einmal knapp einem Jahr hat eine Frau aus Baden-Württemberg über 52.000 Euro auf einer Glücksspiel-Website der Marke Crazy Fox verzockt. Allerdings besitzt die Betreibergesellschaft dieser Seite bis heute keine deutsche Glücksspiellizenz. Deshalb hat das Landgericht (LG) Stuttgart der Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte nun die vollständige Erstattung ihrer Verluste sowie Verzugszinsen zugesprochen.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
Insgesamt zahlte die Frau zwischen Februar 2021 und Februar 2022 67.115,00 Euro auf besagter Glücksspiel-Website ein und zahlte sich lediglich 15.000 Euro wieder aus. Die restlichen 52.115,00 Euro hatte die Frau bei virtuellen Automatenspielen auf der Seite verzockt.
Bis heute verfügt das maltesische Unternehmen N1 Interactive Ltd, das hinter der Marke Crazy Fox steckt, allerdings über keine deutsche Glücksspiellizenz. Ohne eine derartige Konzession hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von der N1 Interactive Ltd und anderen Anbietern ohne deutsche Online-Glückksspiellizenz bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Stuttgart so und sprach der Mandantin der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung ihrerVerluste zu.
Die Grundlage für die Rückforderung von Online-Spielverlusten
Hintergrund für das Stuttgarter Urteil ist die Tatsache, dass es nicht möglich ist, rechtskräftige Verträge für illegale Angebote abzuschließen. Aus diesem Grund sind die Verträge zwischen Glücksspielanbietern ohne deutsche Lizenz und ihren deutschen Kunden nichtig und Letztere haben die Option, ihre Verluste zurückzufordern.
Das Stuttgarter Urteil ist diesbezüglich längst keine Einzelentscheidung mehr, sondern reiht sich in eine Reihe an verbraucherfreundlichen Entscheidungen zum Thema durch deutsche Zivilgerichte ein. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich diesbezüglich bereits im Zuge eines Hinweisbeschlusses verbraucherfreundlich positioniert. Die Aussichten auf erfolgreiche Spielerklagen sind also sehr gut.
Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.