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Liquiditätsprobleme bei UniImmo: Wohnen-Fonds?
Aufgrund einer Sonderbewertung wurde der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI Ende Juni innerhalb von 24 Stunden um fast 17 Prozent abgewertet. Nun scheint Union Investment, der Vermögensverwalter hinter dem Fonds, im Fonds gehaltene Immobilien zu verkaufen. Es wirkt, als hätte der Fonds Liquiditätsprobleme.
Union Investment gab Liquiditätsbedarf des Fonds zu
Gegenüber dem Branchenmedium Fondsprofessionell gab ein Sprecher von Union Investment bekannt, dass Objektverkäufe aufgrund des Liquiditätsbedarfs des Fonds bereits begonnen hätten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Liquiditätsbedarf aufgrund von Kündigungen von Fondsanlegern zustande gekommen ist. Schließlich sind betroffene Anleger in Sorge, mit dem Fonds noch mehr Geld zu verlieren.
Union Investment muss sich daher darauf einstellen, in einem Jahr viel Geld an Anleger zurückzahlen zu müssen, denn die Kündigungsfrist des Investments beträgt 12 Monate. Um das dafür benötigte Geld aufzubringen, wird Union Investment Immobilien verkaufen müssen. Gleichzeitig versucht der Fondsverwalter fast schon panisch, dass die Anleger ihre Kündigungen zurücknehmen und hat ihnen dafür eine verlängerte Zeitspanne bis Ende September 2024 eingeräumt.
Wird das “Tafelsilber” des UniImmo-Fonds verkauft?
Bei betroffenen Anlegern dürfte die Nachricht über den Verkauf von im Fonds gehaltenen Immobilien sämtliche Alarmglocken läuten lassen. Die kürzliche Kurskorrektur des Fonds erfolgte nämlich nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien, da diese offensichtlich deutlich weniger wert sind, als Union Investment dachte.
Wenn nun Immobilien aus dem Fonds nun aufgrund von Liquiditätsbedarf verkauft werden, könnte es sein, dass Union Investment sich zunächst von den vergleichsweise wertigen Immobilien aus dem Fonds trennt, da es für diese auch kurzfristig einen Markt gibt. Das könnte dazu führen, dass die Qualität der im Fonds gehaltenen Immobilien einmal mehr sinkt.
Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Betroffene Anleger sollten in jedem Fall prüfen, ob sie Rechtsansprüche in der Sache geltend machen können. Der Fonds wurde nämlich bis zuletzt als geringfügig riskantes Investment beworben. Dass der Fonds in Wahrheit nicht so wertstabil war, belegte jedoch die kürzliche Sonderbewertung. Dass ein großer und erfahrener Fondsverwalter wie Union Investment nicht wusste, dass die im Fonds gehaltenen Immobilien in Wahrheit weniger wert sind, wirkt unglaubwürdig.
Konkret besteht die Option, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.
Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.