14.
Sep 2021

Immer mehr deutsche Gerichte halten den EA288-Motor für manipuliert

Der VW-Dieselmotor mit der Bezeichnung EA288 ist der Nachfolger des nachweislich manipulierten EA189-Motors. Seiner Nachfolgerrolle wird der Motor wohl auch im Abgasskandal gerecht, denn unabhängige Abgastests belegen eine illegale Manipulation des Dieselmotors. Betroffene Fahrzeughalter können deshalb Entschädigungsansprüche gegenüber VW durchsetzen.

Rechtsprechung im EA288-Abgasskandal fällt immer verbraucherfreundlicher aus

Auch bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von betroffenen Fahrzeughaltern gibt es Parallelen zum ersten Abgasskandal bei VW: Während Verbraucher ursprünglich nur in Einzelfällen Schadensersatz für ihre manipulierten EA189-Autos durchsetzen konnten, entscheiden mittlerweile alle deutschen Gerichte in der Sache verbraucherfreundlich. Bei dem EA288-Motor zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab.

Noch vor Jahren gab es nur wenige verbraucherfreundliche Urteile zu Gunsten von betroffenen PKW-Haltern. Mittlerweile positionieren sich hingegen beinahe wöchentlich neue Gerichte auf Seiten der betroffenen Fahrzeughalter. Selbst deutsche Oberlandesgerichte wie das OLG Naumburg sehen es als erwiesen an, dass Volkswagen auch Autos mit dem EA288-Motor illegal manipulierte.

VW gab die Manipulation von EA288-Autos mehrfach zu

Der EA288-Motor wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat eingebaut. Vor Gericht bestreitet Volkswagen vehement, sich bei dem Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in entsprechenden Fahrzeugen sittenwidrig verhalten zu haben. Generell betonen die Anwälte des Wolfsburger Konzerns immer wieder, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht manipuliert wurden.

Dem gegenüber steht jedoch unter anderem, dass der Wolfsburger Konzern einem Ingenieur mit der Begründung kündigte, dass dieser an der Entwicklung der Manipulationssoftware des EA288-Motors beteiligt gewesen sei. Zudem bestätigte VW 2019 im Rahmen eines Abgasskandal-Verfahrens indirekt, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor nur im Testbetrieb wirklich sauber sind.

Vor dem Landgericht Duisburg argumentierten die Konzernanwälte damals, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges ausschließlich die Schadstoffwerte auf dem Prüfstand zählen würden. Im tatsächlichen Straßenbetrieb gebe es hingegen rechtlich betrachtet gar keine Emissionsgrenzwerte, die es zu beachten gilt. Das überzeugte die verantwortlichen Richter nicht, weshalb diese Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung verurteilten.

Prüfte das Kraftfahrt-Bundesamt EA288-Fahrzeuge nicht ausreichend?

Einen amtlichen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge gibt es bislang allerdings noch nicht. Dies liegt jedoch möglicherweise daran, dass das hierfür zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Abgasreinigung von Fahrzeugen mit EA288-Motoren gar nicht ausreichend geprüft hat.

Kürzlich veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nämlich behördliche Akten, aus denen hervorgeht, dass das KBA nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals blind auf die Aussagen von Volkswagen vertraute, Automobile mit dem EA288-Motor nicht manipuliert zu haben. Eine Überprüfung dieser Aussagen gab es trotz der zuvor bekanntgewordenen Manipulationen von Fahrzeugen mit dem EA189-Motor wohl nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe ist diesbezüglich deutlich weiter als das Kraftfahrt-Bundesamt: Abgastests der DUH ergaben nämlich, dass auch Fahrzeuge mit EA288-Motor die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte im normalen Straßenbetrieb massiv überschreiten. Auch in der WDR-Dokumentation #Dieselgate werden entsprechende Messwerte während Tests an einem Fahrzeug mit dem EA288-Motor erzielt.

Verbraucheranwalt: Betroffene Fahrzeughalter sollten sich beraten lassen

Rechtsexperten wie der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein gehen deshalb davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor von amtlichen Rückrufen betroffen sind. Goldensteins Kanzlei vertritt bereits seit Jahren die Halter von entsprechenden Fahrzeugen:

“Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sehen es bereits seit Längerem als erwiesen an, dass auch der EA288-Motor illegal manipuliert wurde. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der EA288-Abgasskandal möglichst schnell aufgeklärt wird und unterstützen betroffene PKW-Besitzer bei der Durchsetzung ihrer Rechtansprüche.”, kommentiert der Rechtsanwalt. Er führt fort:

“Unser erklärter Anspruch ist es natürlich, auch in dieser Sache schnellstmöglich ein Grundsatzurteil zu erwirken, dass deutschen Verbrauchern zu Rechtssicherheit verhilft. Gern beraten wir Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal.”

Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals

Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Während 2015 noch fast jedes zweite neuzugelassene Fahrzeug einen Dieselmotor hatte, lag dieser Anteil zuletzt bei unter 20 Prozent. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben daher stark an Wert verloren. Unter anderem deshalb haben betroffene PKW-Halter die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.

Im Rahmen des Abgasskandals können die Besitzer von manipulierten Autos juristisch gegen den verantwortlichen Hersteller vorgehen und diesen zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs bringen. Im Gegenzug winkt eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen.

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