23.
Sep 2021

Mercedes-Manipulationen: Verjährung der Rechtsansprüche droht

2018 erhielten die ersten deutschen Mercedes-Benz-Besitzer die Schocknachricht: Der Abgasskandal betrifft nicht nur Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern, sondern auch das eigene Mercedes-Auto. Vor drei Jahren ließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nämlich erstmals auch Diesel-Autos aus dem Daimler-Konzern wegen des Abgasskandals zurückrufen. Die betroffenen PKW-Besitzer können deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Es droht jedoch der Eintritt der Verjährung ihrer Rechtsansprüche.

Dreijährige Verjährungsfrist im Abgasskandal

Im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung besteht in Deutschland eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der betroffenen Personen. Für Mercedes-Benz-Besitzer bedeutet dies: Wer 2018 einen Rückrufbescheid wegen der Manipulation des eigenen Fahrzeugs erhielt, kann seine Rechtsansprüche in der Sache nur noch bis zum 01. Januar 2022 vollständig durchsetzen.

Aus diesem Grund sollten sich die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Autos so schnell wie möglich bezüglich ihrer rechtlichen Optionen in der Sache beraten lassen. Im Rahmen des Abgasskandals bestehen Schadensersatzansprüche unter anderem deshalb, weil die manipulierten Autos an Wert verloren haben und teilweise von Fahrverboten in deutschen Innenstädten betroffen sind. Die möglichen Folgeschäden aufgrund von durchgeführten Software-Updates sind zudem unvorhersehbar.

 

Daimler manipulierte deutschlandweit mehr als eine halbe Million Diesel-Fahrzeuge

Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt allein in Deutschland rund 550.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Noch immer kommt es regelmäßig zu Rückrufaktionen in der Sache. Die manipulierten Autos wurden mit Hilfe einer Software manipuliert, durch die die Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich bessere Schadstoffwerte erzielten als im normalen Straßenbetrieb.

Dieser Betrug sorgte dafür, dass die PKW allesamt die Typengenehmigung erhielten, obwohl sie die vorgeschriebenen Zulassungskriterien der Europäischen Union eigentlich gar nicht erfüllen. Insgesamt entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Automobilen aus dem Daimler-Konzern.

Der Mercedes-Abgasskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

 

Einzelklage verhindert den Eintritt der Verjährung

Für die Halter dieser PKW besteht die Möglichkeit, den Eintritt der Verjährung ihrer Rechtsansprüche zu verhindern, indem sie eine Einzelklage gegen Mercedes einreichen. Das ist in vielen Fällen vollständig ohne Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Zusätzlich kann eine kleine Gruppe von Mercedes-Haltern den Eintritt der Verjährungsfrist durch die Teilnahme an einer sogenannten Musterfeststellungsklage hemmen. Allerdings können sich an der kürzlich eingereichten Musterklage gegen Daimler lediglich die Besitzer von manipulierten GLC- und GLK-Modellen, die den Diesel-Motor OM651 enthalten und 2018 zurückgerufen wurden, beteiligen.

Wer keinen GLC- oder GLK fährt, ein solches Modell zwar besitzt, aber seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, kann sich nicht rechtswirksam in das Klageregister eintragen. Das gilt auch für PKW-Besitzer, die ihre Fahrzeuge auch beruflich genutzt haben. Darüber hinaus gibt es auch für klageberechtigte Verbraucher einige Gründe, die gegen eine Teilnahme an der Musterklage sprechen. Weitere Informationen zur Mercedes-Musterfeststellungsklage stehen unter diesem Link bereit.

 

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche haben betroffene Verbraucher

Über eine Einzelklage ist es grundsätzlich möglich, das eigene manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die Halter der Diesel-PKW in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von der fälligen Summe abziehen lassen. Dafür haben sie Anspruch auf Verzugszinsen, die die fällige Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Auto zu behalten und eine Entschädigung durchzusetzen, die ungefähr 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

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