13.
Sep 2024

Offene Immobilienfonds: Dominoeffekt bei Kursabstürzen?

Der jüngste Absturz des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI könnten einen regelrechten Dominoeffekt in der Branche auslösen. Bereits jetzt ziehen Anleger reihenweise ihr Geld aus offenen Immobilienfonds ab und dieser Effekt verstärkt sich voraussichtlich noch weiter. Die Fondsverwalter müssen deshalb nämlich ihre Immobilien verkaufen, was zu Kursabstürzen bei weiteren Fonds führen kann.

Anleger ziehen Kapital ab – Fondsverwalter unter Druck

Der Hauptgrund, warum Anleger ihr Geld abziehen, liegt in der stagnierenden Entwicklung des Immobilienmarkts in Deutschland in den letzten zwei Jahren. Andere Anlageformen erscheinen attraktiver, weshalb viele Investoren ihre Anteile kündigen.

Für die Fondsverwalter bedeutet das ein Problem: Es gibt kaum neue Investoren, die frisches Kapital einbringen. Um die Anleger auszahlen zu können, müssen daher Immobilien aus dem Fondsbestand verkauft werden – eine Herausforderung, die viele Hürden mit sich bringt.

 

Wertkorrekturen blieben bisher aus

Obwohl der Wert der Immobilien in offenen Immobilienfonds regelmäßig von unabhängigen Gutachtern bewertet werden muss, gab es in den letzten Jahren trotz des schwierigen Marktumfelds kaum Abwertungen. Experten vermuten, dass Gutachter angewiesen wurden, diese Werte stabil zu halten. Doch angesichts der steigenden Baukosten und Zinsen ist es kaum vorstellbar, dass die Immobilien heute noch denselben Wert haben wie vor drei Jahren.

Für Fondsverwalter könnte dieses Verhalten nun zum Bumerang werden. Immobilien dürfen nämlich nicht mehr als 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkauft werden. Da es jedoch in den letzten Jahren keine Preisanpassungen gab, ist dies oft unrealistisch. Im Fall des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds mussten die Werte der Immobilien in einer Sonderbewertung um fast 17 Prozent gesenkt werden, um Verkäufe überhaupt zu ermöglichen.

Dieser Fonds wird allerdings vermutlich nicht der einzige Fonds bleiben, der von dieser Entwicklung betroffen ist. Die negative Berichterstattung über den Kursabsturz dürfte weitere Anleger dazu veranlassen, aus offenen Immobilienfonds auszusteigen, was einen Dominoeffekt auslösen könnte.

 

Schadensersatz für betroffene Anleger?

Diese Entwicklung führt nicht nur bei den Fondsverwaltern zu Problemen, sondern auch bei den Anlegern, deren Anteile durch Sonderbewertungen an Wert verlieren. Zudem können sie ihr investiertes Kapital aufgrund einer Mindestkündigungsfrist von zwölf Monaten nicht kurzfristig abziehen, was das Risiko unkalkulierbar macht.

Allerdings haben viele Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Oft wurden Immobilienfonds als sichere Anlage beworben, und diese Einstufung wurde trotz Zinswende und anderen Risiken nicht angepasst. Wären die Anleger früher über die veränderten Rahmenbedingungen informiert worden, hätten sie vermutlich gar nicht erst investiert oder früher gekündigt. Daher können viele betroffene Investoren ihr Investment möglicherweise rückgängig machen.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

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