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OLG Köln bestätigt: 40.000 Euro-Rückzahlung für Glücksspieler
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hat auf einer Website des maltesischen Glücksspielanbieters PlayCherry Limited insgesamt mehr als 40.000 Euro verzockt. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte nun ein Urteil des Landgerichts (LG) Bonn, wonach der Mann seine Verluste komplett zurückbekommen soll. Die Verträge zwischen dem Mandanten der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte und dem maltesischen Glücksspielanbieter sind nämlich nichtig.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem Verfahren ging es um die Klage eines Mannes, der insgesamt 41.525,05 Euro auf einer Website des maltesischen Glücksspiel-Unternehmens PlayCherry Limited verzockt hatte. Während der Mann dort spielte, verfügte PlayCherry Limited allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Erst seit April 2022 darf PlayCherry Limited Online-Sportwetten in Deutschland anbieten, seit Mai 2023 zudem auch virtuelle Automatenspiele.
Ohne eine deutsche Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von PlayCherry Limited und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah das Landgericht Bonn bereits in der Vorinstanz so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein die vollständige Erstattung seiner Verluste zu. Die Richter am Oberlandesgericht Köln haben diese Entscheidung nun bestätigt.
Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.